Fiktion: Aktien vor der eigentlichen Kapitalerhöhung aus seinem persönlichen Bestandsanteil von 21,75% aus ges. 27.641.725 Mio. Aktien entsprechen einem vormaligen Eigenanteil von 5.735.658 Mio. nunmehr nach der Leihe (abzüglich 2.764.072 Mio. Stück) von nachfolgend aktuell nur noch 2.971.586 Mio. Stückaktien, als zwischenzeitlicher Eigenanteil, dies zu bewerkstelligen nur um schon im vorab, Anderen Aktien zur Verfügung stellen zu wollen. Niemand wird „Wertgegenstände“ (Aktien) als kostenfrei verleihen wollen? Dies lässt natürlich diverse Spekulationen ins Kraut schießen, die wahrscheinlichste reflektiert jedoch den Faktor Zeit bzw. dessen Mangel daran. Die „Timeline“ für ein effektives Handeln ist sehr knapp bemessen, und sollte, was zu erwarten sein müsste, das Stuttgarter Gericht, ein evtl. Fahrverbot androhen oder auch nur im Nachgang an seine Urteilsverkündung aussprechen oder eben auch nur empfehlen wollen, es sei denn, die im realen Fahrbetrieb wirksamen technischen Nachrüstmaßnahmen, führen nachhaltig zu einer tatsächlichen Reduktion der Emissionen, und generell zur Einhaltung der gesetzlichen Richtwerte, zzgl. beschwert unter Gewährung einer Nachrüstfrist bis Ablauf des Jahres 31.12.2017. Darauf sollte ein gutes Management vorbereitet sein, die neuen Investoren, werden also schon im vorab zur Kasse gebeten, und Baumot – Group hat per sofort frisches Geld in der Kasse und ist somit Ad-Hoc Handlungs- als auch Produktionsfähig, gleichzeitig fallen einen „günstige“ Aktien der Kleinaktionäre, quasi einer Angst vor evtl. Erfolg geschuldet, günstig zu, was will man mehr.? |