Sehr geehrter Depotkunde, das Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich gem. 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem 1993 zwischen der Hermann Voith Beteiligungen GmbH, Rechtsnachfolger in ist die Jenoptik AG, und der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG CDEWB AG) abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) ist durch Beschluss vom 30.09.2005 beendet worden. XXX Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage. XXX Danach können berechtigte Aktionäre der DEWB AG ihre Aktien der Jenoptik AG zum Preis von EUR 26,98 zur Abfindung andienen. Bitte beachten Sie, dass Bedingung der Jenoptik AG ist, dass die andienenden Aktionäre den Nachweis erbringen, dass die zur Barabfindung angedienten Aktien ununterbrochen mindestens seit dem 31.12.1999 (Ende des BGAV) von ihnen gehalten wurden. Wenn Sie an dem Angebot interessiert und zur Andienung berechtigt sind, wenden Sie sich bitte unter Beifügung geeigneter Nachweise Ihrer Berechtigung zur Andienung (z.B. ursprüngliche Kaufabrechnung und Depotauszüge) bis spätestens zum 16.12.2005 direkt an die Jenoptik AG, Abt. Finanzen, Carl-Zeiss-Straße l, 07743 Jena. Die Informationen über dieses Angebot haben wir den Wertpapier—Mitteilungen entnommen. Wir sind verpflichtet, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Dieses Schreiben stellt keine Empfehlung dar. Mit freundlichen Grüßen"
Was halten sie von diesem schreiben? |