Die CLLB Rechtsanwälte raten statt einem Andienungsschreiben zu einer direkten Klage.
<"Ob zur fristgerechten Geltendmachung ein einfaches Schreiben an Jenoptik ausreicht, oder ob Klage eingereicht werden muss, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Da öffentlich bekannt gemacht wurde, dass Jenoptik grundsätzlich keine freiwilligen Zahlungen leisten wird, bestehen erhebliche Bedenken, ein einfaches Schreiben ausreichen zu lassen. Um jedes Restrisiko auszuschließen, sollte deshalb bis zum 12.12.2005 Klage eingereicht werden. Das gilt unter Verwirkungsgesichtspunkten insbesondere in den Fällen, in denen Jenoptik die in einem etwaigen Schreiben geltend gemachten Ansprüche bereits ausdrücklich und endgültig zurückgewiesen hat.">
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