Die Praxisgebühr gilt nur für die GKV, hier geht es nicht um einen GKV-Versicherten, sondern um etwas ganz anderes. Ich sagte bereits, daß dieser Fall zu kompliziert ist, um ihn in diesem Forum diskutieren zu können. Den meisten reicht es, wenn sie hören, daß bei Beamten etwas anders ist als bei Nichtbeamten, um empört aufzuschreien. Führt also ruhig eure Stammtischdiskussion und laßt mir die Freude, euch vorzuhalten, daß ihr den Fall gar nicht verstehen könnt/wollt. |