Du einer Vielzahl von Quellen:
30.09.09 12:34 #924 melden Unter der folgenden Adresse könnt Ihr neben anderem folgendes über Abacho lesen: http://sewoma.de/berlinblawg/2008/11/18/sevriens/my-hammer/
Eggert 4. Juni 2009, 10:34 Uhr Hallo, Was bei my hammer in der letzten Zeit passiert ist gelinde gesagt Abzocke. Ich selber habe bei my hammer eine Flatrate bestellt und nach 2 tagen ein Wiederspruch gesendet und die Flatrate zu Kündigen. In dieser Zeit hatte my hammer mal wieder einer seiner Umstellungen und schrieb das die Email erst später bearbeitet werden können. 2 Monate lang hörte ich nichts obwohl ich my hammer mehrmals anschrieb die Kündigung im Sinne eines Wiederspruches zu bestätigen. Auch auf die anderen Emails von my hammer kommt keine Antwort. Anstelle bekomme ich nun eine Mail von my hammer wo die Flat nun bereit sei aber der Acount weiter geschlossen bzw. gelöscht ist wegen unstimmigkeiten. Seit Wochen versuche ich nun my hammer einzuhämmern, das ich kein Kunde bin, sondern meinen Acount gelöscht habe und forderte my hammer auf dies auch endgültig zu tun was bis heute nicht passiert ist. Es kommen weiter Rechnungen von my hammer. Sie begründen dies, das ein im Internet abgeschlossener Vertrag nicht gekündigt werden kann, sondern nur wenn dies my hammer will, sonst gehe dies nicht. Oliver 13. Juli 2009, 0:00 Uhr Auch ich bin auf MH reingefallen. habe nach wenigen Tagen versucht meinen Vertrag zu wiedersprechen. Keine chance, ich muß ein Jahr lang 70 Euro zahlen für nichts. Das kann doch nicht rechtens sein? Andreas 10. September 2009, 15:42 Uhr Hallo!
Ich habe ein ähnliches Problem mit My-Hammer. Habe bei Aufträgen mitgesteigert und diese nach Ablauf gewonnen bzw. nach einer Karrenzzeit zugeteilt bekommen obwohl der Auftraggeber nicht mehr zu erreichen war und der Auftrag nicht ausgeführt wurde, mußte bzw. sollte ich die Provision an MH zahlen was ich nicht tat. Sogar der Verbraucherschutz in Berlin konnte sich nicht mit der Inkasso Gesellschaft einigen weil die AGB´s es nicht hergeben.Es ist zu überlegen ob diese überhaupt so rechtens sind. Außerdem habe ich Nachforschungen angestellt und rausgefunden das Die beiden Geschaftsführer den Offenbarungseid abgegeben haben. Also alles sehr kurios. Bei Fragen Anregungen und Lösungen gerne ab 17.00 unter der Nummer 01747281185 zu erreichen. Monika 24. September 2009, 20:04 Uhr Ich habe ein Problem mit MyHammer, ich habe eine Firma und das Basispaket online gebucht. Als ich merkte das mir dies nichts bringt, habe ich den Vertrag direkt innerhalb von 10 Minuten widerrufen. MyHammer lehnt den Widerruf ab und beruft sich auf Geschäfts.. Welche Möglichkeiten gibt es da? Bevor ich den Knopf gedrückt hatte habe ich den Widerruf gelesen aber nichts vom Verbraucherwiderruf sondern nur Widerruf, das müsste doch dann auch für Geschäftsleute sein. Wir sind ja auch benutzer von MyHammer, wo ist der Unterschied. ?? Ich würde mich gerne bei MyHammer abmelden. Entbindet es mich vom Vertrag? Das man gebunden ist bei Vertragsabschluss, finde ich nicht in Ordnung. Und die automatische Vergabe der Aufträge auch. Karl 25. September 2009, 11:31 Uhr Hallo zusammen, Ich bin froh von Leuten zu lesen denen es ähnlich oder gar genauso ergangen ist wie mir. Auch ich bin infolge der Registrierung in dieses sogenannte “Business Paket flat“ hineingerutscht, ohne eine Möglichkeit der Bestätigung oder gar einer Stornierung. Alle Bemühungen aus diesem (wegen Irrtum) abgeschlossenen Paket wieder herauszukommen, waren erfolglos. (Bin mittlerweile bei einem Mahnbetrag von 1031,31 € angekommen). Habe bislang folgende Schritte unternommen: - Anruf der kostenpflichtigen Hotline - Zweimal Widerruf innerhalb einer Frist von 14 Tagen - Erneutes Schreiben mit dem Hinweis der Irrtümlichen Willenserklärung gemäß 119BGB - War sogar bereit einen Monatsbeitrag zu zahlen (bis zum Zeitpunkt der Sperrung) um aus dem so entstandenen, irrtümlich entstandenen Vertrag wieder herauszukommen. Von all meinen Bemühungen aus diesem Vertrag wieder herauszukommen, blieb die MyHammer AG unbeeindruckt. Es folgten Mahnungen nach meiner Registrierung bis hin zu einem Inkassounternehmen und anschließend nach “erneuter Überprüfung“ weitere Briefe einer Rechtsanwaltkanzlei aus Baden- Baden. Die Gesamtforderung beläuft sich mittlerweile, wie oben beschrieben auf 1031,31€. Ich war wahrscheinlich zu schnelle bei der Registrierung. Mein Gedanke war eine kostenlose Registrierung durchzuführen und bin ohne die Anfrage einer Bestätigung, wie es bei Online- Warenhäuser üblich ist, sofort in dieses Paket hineingerutscht. Mit Seriosität und Moral hat diese Art Kunden zu gewinnen nichts mehr zu tun. Ganz zu schweigen von einem Service über eine Kostenpflichtige Hotline von 99ct./min bei der ich 10 min in einer Warteschleife war. Für mich gibt es für diesen Fall keinen anderen Begriff als “Abzocke im Internet“. MyHammer AG argumentiert das ein Widerrufsrecht im Sinne von 312d Abs. (3) BGB für juristische Personen (wie in meinem Fall mit meinem Kleinunternehmen) nicht zutrifft, da die Ausführung einer Dienstleistung mit meiner Zustimmung begonnen hat. 312d Abs. (3) BGB wurde neu verfasst und findet ab dem 04.08.09 seine Anwendung. Er lautet wie folgt: Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.” Siehe: http://www.buzer.de/gesetz/8941/a162882.htm Für mich stellen sich hier folgende Fragen: MyHammer AG hat zwar eine Dienstleistung zur Verfügung gestellt die ich nicht in Anspruch nehmen möchte! Ich habe das “irrtümlich“ entstandene Konto nicht vervollständigt (herunterladen von Dokumenten wie Gewerbeanmeldung, Handwerkskarte…etc.) und wurde nach ca. einem Monat gesperrt. Ich habe somit eine Dienstleitung nicht in Anspruch genommen. Kann die MyHammer AG trotzdem eine Dienstleistung für ein ganzes Jahr in Rechnung stellen? Wenn ja ist dies für mich der organisierte Betrug auf legaler Ebene! Spätestens an dieser Stelle sollte man sich eher fragen wie dieser Vertrag zustande gekommen ist! Von Seriosität sehe ich hier keine Spur. Ich werde diesen Vertrag jedenfalls anfechten aber erst mal abwarten wie weit sie gehen wollen. 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Nicht zuletzt wäre ich dankbar über Kommentare von Leuten denen es ähnlich wie mir ergangen ist und noch interessanter sind die Resultate die daraus entstanden sind. Es wäre gut wenn man gemeinsam gegen solche Verfahrensweisen vorgehen könnte um auch anderen Geschädigten helfen zu können. Ich bin dankbar für jegliche Kontaktaufnahme unter tbirdkarl@gmx.de Besten Dank im voraus Karl. no_myhammer 27. September 2009, 0:55 Uhr Hallo, mir ist dasselbe passiert. Ich bin vom ein monatigen kostenlosen Monat angelockt worden. Wollte nur einen Monat kostenlose Mitgliedschaft ohne irgendwelche Verpflichtung. Nun habe das teuer Business-Paket für 12 Monate mit 39,90 Euro /Monat am Hals. Habe das sofort 2 Minuten nach der Anmeldung per Kontaktformular gekündigt. Leider keine Antwort von myhammer. Danach habe ich 2 weiter Versuche über Konaktformular unternommen. Leider kam bislang nur bei der letzten Kontaktaufnahme eine Ticketbestätigung. Ich frage mich, ob ich 2-wöchigen Rücktrittsrecht vom Vertrag habe? Wäre echt super nett, wenn jemand mir vielleicht auf eine Fax-Nummer vom myhammer mitteilen könnte. Ich möchte auf Nummer sicher gehen und per Fax jetzt sofort und am Montag per Einschreiben die sofortige Löschung meiner bezahlenden Mitgliedschaft erwirken. Bei einer Sammelklage wäre ich auch dabei. Ich hoffe, jemand zieht das hier durch, damit diese unseriösen Unternehmen nicht so mit Ihren Kunden umgehen. Bei mir kam die Rechnung promt nach dem Klicken der Mitgliedschaft, auf eine Antwort auf meine Kontaktaufnahme warte ich jetzt vergeblich seit mehr auf einer Woche. Wenn jemand eine Sammelklage vorbereitet, bringe ich diese 140,- Euro, die ich für die Zwangsmitgliedschaft zahlen muss, in die Sammelklage ein. Email (no spam): no_myhammer # a t # munawar #dot# de Andreas 29. September 2009, 19:54 Uhr Hallo! Ich bin der Meinung das wir allein gegen MH nichts schaffen werden, da die sich einfach stur stellen und das war´s. Hat jemand nicht gute Beziehungen zu einem Anwalt wo wir eine Sammelklage einreichen können? Die Kosten kann jeder selber tragen das sollte es wert sein. Da die Zeit denke ich mal bei jeden drängt sollte wir uns möglichst schnell um bemühen. apc-bau@web.de |