Nennwert Nominalwert. Auf Aktien oder Anleihen aufgedruckter Wert, der nicht mit dem Kurswert eines Wertpapiers, der sich durch Angebot und Nachfrage am Markt ergibt, verwechselt werden darf. Kurs
Der Nennwert einer Aktie gibt an, mit welchem Anteil der Aktionär am Grundkapital der Aktiegesellschaft beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem Aktiengesetz 1 Euro.
(1) auf Anleihen angegebener Geldbetrag, der die Basis für die Verzinsung und Höhe der Forderung des Inhabers gegen den Emittenten im Falle der Tilgung darstellt.
(2) auf Aktien angegebener Geldbetrag. Er definiert den Betrag, der auf die einzelne Aktie am zerlegten gesamten Grundkapital entfällt. Nennbeträge lauten bei Aktien auf 5 EUR (Mindestnennbetrag gem. § 8 (1) AktG) oder ein Vielfaches davon.
Der Nennwert weicht insbesondere bei Aktien häufig stark vom Kurs(Markt-)wert ab. Die Differenz zwischen Nennwert und Kurswert ist bei Anleihen von der Differenz zwischen Marktzinsund Nominalzins unter Einbeziehung der Restlaufdauer abhängig. |