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3. Dezember 2024 Daniel Nugawela Berater, Listings Compliance (Perth) ASX Limited Sehr geehrter Daniel, European Lithium Limited (EUR oder das Unternehmen) – Antwort auf die Anfrage zu ASX-Preisen und -Volumen Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 3. Dezember 2024 bezüglich der Anfrage zu ASX-Preisen und -Volumen und antworten wie folgt (unter Verwendung Ihrer Nummerierung): 1. Nein. 2. Nicht zutreffend. 3. Nein. 4. Das Unternehmen bestätigt, dass es die Listing-Regeln und insbesondere Listing-Regel 3.1 einhält. 5. Das Unternehmen bestätigt, dass die oben genannten Antworten vom Vorstand genehmigt wurden. Mit freundlichen Grüßen ----------------------------------------------- Für und im Namen des EUR-Vorstands, Tony Sage Geschäftsführender Vorsitzender ASX Limited [[Listings]] ASX-Kundenservicecenter 131 279 | asx.com.au 3. Dezember 2024 Referenz: 104047 Frau Melissa Chapman Joint Company Secretary European Lithium Limited Per E-Mail Sehr geehrte Frau Chapman European Lithium Limited („EUR“): Preis und Volumen – Anfrage ASX bezieht sich auf Folgendes: A. Die Änderung des Preises der Wertpapiere von EUR von einem Tiefststand von 0,026 USD am 26. November 2024 auf einen Höchststand von 0,063 USD heute. B. Die erhebliche Zunahme des Volumens der gehandelten Wertpapiere von EUR vom 27. November 2024 bis zum 3. Dezember 2024. Informationsanfrage Vor diesem Hintergrund bittet ASX EUR, auf jede der folgenden Fragen und Informationsanfragen speziell zu antworten: 1. Sind EUR Informationen über das Unternehmen bekannt, die nicht dem Markt bekannt gegeben wurden und die, falls sie einigen Marktteilnehmern bekannt wären, den jüngsten Handel mit seinen Wertpapieren erklären könnten? 2. Wenn die Antwort auf Frage 1 „ja“ lautet. (a) Verlässt sich EUR auf Listing Rule 3.1A, um diese Informationen nicht gemäß Listing Rule 3.1 bekannt zu geben? Bitte beachten Sie, dass der jüngste Handel mit EUR-Wertpapieren ASX nahelegt, dass diese Informationen möglicherweise nicht mehr vertraulich sind und sich EUR daher möglicherweise nicht mehr auf Listing Rule 3.1A verlassen kann. Wenn die Antwort auf diese Frage „ja“ lautet, müssen Sie sich daher umgehend mit uns in Verbindung setzen, um die Situation zu besprechen. (b) Kann eine Ankündigung sofort erfolgen? Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einer Antwort auf diese Frage „nein“ umgehend mit uns in Verbindung setzen müssen, um die Beantragung eines Handelsstopps zu besprechen (siehe unten). (c) Wenn eine Ankündigung nicht sofort erfolgen kann, warum nicht und wann wird mit einer Ankündigung gerechnet? 3. Wenn die Antwort auf Frage 1 „nein“ lautet, gibt es eine andere Erklärung, die EUR für den jüngsten Handel mit seinen Wertpapieren haben könnte? 4. Bitte bestätigen Sie, dass EUR die Listing Rules und insbesondere Listing Rule 3.1 einhält. 5. Bitte bestätigen Sie, dass EURs Antworten auf die oben genannten Fragen im Rahmen seiner veröffentlichten kontinuierlichen Offenlegungsrichtlinie oder anderweitig von seinem Vorstand oder einem leitenden Angestellten von EUR mit delegierter Befugnis des Vorstands, ASX in Offenlegungsfragen zu antworten, autorisiert und genehmigt wurden. Wann und wohin Sie Ihre Antwort senden müssen Diese Anfrage erfolgt gemäß Listing Rule 18.7. Ihre Antwort ist so bald wie möglich und in jedem Fall bis spätestens Dienstag, 3. Dezember 2024, 12:30 Uhr AWST erforderlich. Bitte beachten Sie, dass, wenn die 2/2 ASX Customer Service Centre 131 279 | asx.com.au in diesem Brief angeforderten Informationen Informationen sind, die ASX gemäß Listing Rule 3.1 mitgeteilt werden müssen und nicht unter die in Listing Rule 3.1A genannten Ausnahmen fallen, EUR verpflichtet ist, die Informationen „sofort“ offenzulegen. Dies kann erfordern, dass die Informationen vor Ablauf der im vorherigen Absatz festgelegten Frist offengelegt werden und EUR unverzüglich einen Handelsstopp beantragen muss. Ihre Antwort sollte mir per E-Mail an ListingsCompliancePerth@asx.com.au gesendet werden. Sie sollte nicht direkt an das ASX Market Announcements Office gesendet werden. Auf diese Weise kann ich Ihre Antwort überprüfen, um zu bestätigen, dass sie in einer für die Veröffentlichung auf dem Markt geeigneten Form vorliegt, bevor sie auf der ASX Market Announcements Platform veröffentlicht wird. Handelsstopp Wenn Sie nicht in der Lage sind, bis zum oben angegebenen Zeitpunkt auf diesen Brief zu antworten, oder wenn die Antwort auf Frage 1 „Ja“ lautet und eine Ankündigung nicht sofort erfolgen kann, sollten Sie mit uns besprechen, ob es angemessen ist, gemäß Listing Rule 17.1 einen Handelsstopp für EUR-Wertpapiere zu beantragen. Wenn Sie einen Handelsstopp wünschen, müssen Sie uns Folgendes mitteilen: • die Gründe für den Handelsstopp; • wie lange der Handelsstopp dauern soll; • das Ereignis, das Ihrer Meinung nach eintreten wird und das den Handelsstopp beendet;
• dass Ihnen kein Grund bekannt ist, warum der Handelsstopp nicht gewährt werden sollte; und
• alle anderen Informationen, die erforderlich sind, um den Markt über den Handelsstopp zu informieren, oder die wir anfordern.
Wir verlangen, dass der Antrag auf einen Handelsstopp schriftlich erfolgt. Der Handelsstopp kann nicht über den Beginn des normalen Handels am zweiten Tag nach dem Tag hinausgehen, an dem er gewährt wird. Weitere Informationen zu Handelsstopps finden Sie in der Leitlinie 16 „Handelsstopps und freiwillige Aussetzungen“. Aussetzung Wenn Sie nicht in der Lage sind, bis zum oben angegebenen Zeitpunkt auf dieses Schreiben zu antworten, wird ASX den Handel mit EUR-Wertpapieren wahrscheinlich gemäß Listing Rule 17.3 aussetzen.
Listing Rules 3.1 und 3.1A I |