Für die alten Hasen nix Neues, für Neueinsteiger, die hier still mitlesen:
„Einstufung der Schulden als kurzfristig
Die Schulden des Konzerns im Bereich Corporate and Treasury Services, die CVA-Schulden, belaufen sich auf 10,4 Mrd € und haben zum Berichtszeitpunkt eine Fälligkeit bis zum 31. Dezember 2021.
Die Schulden wurden daher als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wie von den IFRS gefordert.
Aufgrund dieser Klassifizierung übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns seine kurzfristigen Vermögenswerte...
Vorbehaltlich der erfolgreichen Umsetzung eines Vorschlags zur Beilegung eines Rechtsstreits wird eine weitere Laufzeitverlängerung gewährt, zunächst bis zum 30. Juni 2023, mit einer weiteren Verlängerung um 6 Monate bis zum 31. Dezember 2023.
Vor der erfolgreichen Umsetzung eines Vorschlags zur Beilegung des Rechtsstreits hat Steinhoff N.V. die Option, eine zwischenzeitliche Verlängerung der Fälligkeit der Schulden um bis zu 12 Monate (d.h. bis zum 31. Dezember 2022) zu beantragen, sofern eine einfache Mehrheit der Finanzgläubiger zustimmt.
Es fallen keine Barzinsen an, da die Zinsen erst bei Fälligkeit der Schulden fällig werden, was dem Konzern einen Zeitraum verschafft, in dem er sich auf die Reduzierung der Schulden und die Wiederherstellung des Wertes konzentrieren kann.“
Also mit GS Verlängerung der Laufzeit bis Mitte 2023.
Im Laufe des GS-Verfahrens gibt es die Möglichkeit der Zwischenverlängerung bis Ende 2022.
Lt. SIHL HJ-2021 wurde davon noch nicht Gebrauch gemacht.
S. 12 |