Die Passiva - auch Passivseite oder Passiven genannt - bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Die Passivseite stellt die Mittelherkunft eines Unternehmens dar. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis das Vermögen eines Unternehmens durch Eigenkapital und Fremdkapital finanziert ist. Die Passivseite gliedert sich in die Positionen Eigenkapital, (Sonderposten), (Rückstellungen), Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzung.
Die Passiva werden üblicherweise auf der rechten Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Aktiva, die auf der linken Seite der Bilanz ausgewiesen werden. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft auf, die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung.
Das Eigenkapital ergibt sich zwangsläufig als Saldo zwischen den Wertansätzen auf der Aktivseite und denen auf der Passivseite. Es stellt das erbrachte und in der Unternehmung belassene Kapital dar, auf das die Unternehmensinhaber Residualansprüche haben. Bei Einzelunternehmen erfolgt der Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz als Gesamtposten, bei Personengesellschaften kann nach Haftungscharakter unterschieden werden. Personengesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter und Kapitalgesellschaften gliedern das Eigenkapital .. |