IRW-PRESS: MAJESTIC GOLD CORP: Majestic Gold ernennt neue Direktoren und führt Vorankündigungspflicht ein Majestic Gold ernennt neue Direktoren und führt Vorankündigungspflicht ein Vancouver, British Columbia - Majestic Gold Corp. (TSX.V: MJS, FSE: A0BK1D) ("Majestic" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass mit Dusan Berka und Martin Wood zwei neue unabhängige Direktoren ernannt wurden. Herr Berka ist ein konzessionierter Ingenieur mit über 30 Jahren Erfahrung als Direktor und Führungskraft in börsennotierten Unternehmen an der Toronto Stock Exchange, der TSX Venture Exchange, NASDAQ und der Deutschen Börse. Er besitzt umfangreiche Kenntnisse in Unternehmensführung, Regelkonformität, Verwaltung börsennotierter Unternehmen, Unternehmensfinanzierung und Marketing. Herr Berka ist derzeit ein Direktor und Chief Executive Officer von Megastar Development Corp., einem an der TSX Venture Exchange gelisteten Unternehmen, und zusätzlich ein Direktor bei vier weiteren an der TSX Venture Exchange notierenden Gesellschaften. Herr Berka wurde außerdem zum Board-Chairman bestellt. Er folgt in dieser Position Herrn Gengshu Miao, der zum Honorary Chairman des Unternehmens ernannt wurde. Herr Wood ist Geschäftsführer von Vicarage Capital Ltd., einer bei der britischen Finanzaufsichtsbehörde registrierten Full-Service-Brokerfirma, die Rohstoffunternehmen in den Bereichen Finanzstrukturierung und Geschäftsentwicklung, Fremd- und Eigenfinanzierung, Anlagenbewertung und M&A (Fusionen und Übernahmen) unterstützt. Daneben ist Herr Wood als Direktor bei zwei weiteren an der TSX Venture Exchange notierten Unternehmen tätig. Die Herren Berka und Wood sind außerdem als unabhängige Mitglieder in diversen Ausschüssen des Unternehmens (Audit Committee, Compensation Committee, Corporate Governance Committee und Nominating Committee) vertreten und werden bei der bevorstehenden Jahreshauptversammlung am 21. November 2013 von der Firmenführung als Board-Mitglieder vorgeschlagen. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung (AGM) werden die Aktionäre außerdem über eine Änderung der Statuten des Unternehmens abstimmen. Dabei wird es um die Einbindung von Voranzeigeklauseln ("Advance Notice Provisions" und "Notice and Access Provisions") und um die Genehmigung neuer Statuten unter Einschluss dieser Klauseln gehen. Im Rundschreiben zur Jahreshauptversammlung sind die geplanten Änderungen im Detail beschrieben. Das Rundschreiben finden Sie im Firmenprofil auf der SEDAR-Website (www.sedar.com). Im Hinblick auf die geplante Änderung der Statuten im Rahmen der Jahreshauptversammlung hat das Board eine Voranzeigepflicht eingeführt, mit der für die Aktionäre, Direktoren und Führungsmitglieder des Unternehmens ein faires und transparentes Verfahren bei der Ernennung von Direktoren im Rahmen der bevorstehenden Jahreshauptversammlung sichergestellt werden soll. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass alle Aktionäre, die eine Person für die Wahl zum Direktor bei der Jahreshauptversammlung vorschlagen möchten, ihre Kandidaten bis spätestens 4. November 2013 bekannt geben müssen. Außerdem wird festgelegt, welche Informationen ein solcher Aktionär beim Vorschlag eines Kandidaten vorlegen muss, damit letzterer für eine Wahl als Direktor im Rahmen der Versammlung in Frage kommt. Diese Vorgangsweise bleibt nur bis zum Abschluss der Jahreshauptversammlung in Kraft. Sollten die Voranzeigeklauseln bei der Versammlung genehmigt werden, kommt es zu einer entsprechenden Änderung der Statuten und die Vorankündigungspflicht wird dann für alle zukünftigen Nominierungen gelten. Sollten die Voranzeigeklauseln bei der Versammlung nicht genehmigt werden, wird für das Unternehmen im Anschluss keine Vorankündigungspflicht gelten. Eine Kopie der Bestimmungen ist unter dem Unternehmensprofil auf SEDAR erhältlich. Der Krahwirt sagt: "wer lesen und denken kann ist klar im Vorteil". |