udario : Balda-Dividende wird versteuert! #5143 21.01.14 20:12 Balda Aktiengesellschaft, Bad Oeynhausen Wertpapierkennnummer: 521510 ISIN: DE0005215107 „Ordentliche Hauptversammlung 28. Januar 2014 Hinweis an die Aktionäre zu Punkt 2 der Tagesordnung In Punkt 2 der Tagesordnung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die Ausschüttung einer Divi-dende von 1,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 vor. Die Dividende wird vom 29. Januar 2014 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchen-steuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Hauptzahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frank-furt am Main. Die Kapitalertragsteuer wird bei den inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären ge-gen Vorlage der vom depotführenden Kreditinstitut auszustellenden Bescheinigung auf die Ein-kommen- oder Körperschaftsteuer der inländischen Aktionäre angerechnet. Der einzubehalten-de Solidaritätszuschlag wird auf den Solidaritätszuschlag des Aktionärs angerechnet. Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag genannte Freistellungsvo-lumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einzubehaltende Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppel-besteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat bei Vorla-ge einer Freistellungsbescheinigung ermäßigen. Bad Oeynhausen, im Januar 2014 Der Vorstand“ |