Doofe Fragen? Gibts nicht!
Doofe Antworten sind aber möglich!
Grundsätzlich: Leerverkäufe gibt es immer um Kurse zu "manipulieren".
Bei Dividendenzahlung kommt aber dazu, das der Staat nicht genau "einordnen" kann , ob der Kauf vor oder nach Dividendenzahlung steuerlich erfassbar ist!
Das Unternehmen welches leer verkauft, hat folgendes Problem:
Bleibt es dabei, und verkauft "eigene" Aktien, geht der Kurs ex Dividende, aber auf die Dividende sind Steuern fällig, das Geld (Steuern) ist also weg!
Verkauft man aber "geborgte" Aktien, also Leerverkäufe, und löst dabei die Stopps einiger Anleger mit aus, fällt der Kurs stärker.
Das ist immer möglich!
Und wenn der Kurs entsprechend "im Keller" (noch verstärkt durch den Dividendenabschlag!) ist, kauft man eben wieder billiger ein !
Das ist übrigens das geschäftliche "Grundmodell" der Hedgefonds!
Rechnerisch mal ein Beispiel:
Der Einfachheit halber ohne Berücksichtigung von Gebühren!
100 000 Stück zu 5,20 verkauft: (Heute war auch ein höherer Verkaufskurs möglich!) = 520 000 €
Und kauft in den nächsten Tagen z.B. zu 3,50 € mit der Summe von etwa 520 000 € zurück.
Da bekommt man: ca. 148 570 Stück
Steuerlich wird nur der eventuelle Gewinn des ersten Verkaufs berücksichtigt!
Die Dividendensteuer wird so "elegant" umgangen.
Geht der Kurs wieder mal auf 5,20 hoch und es wird verkauft, kommen fast 50 % Bruttogewinn!
Hätte man nicht verkauft, sondern die Dividende (Steuern auf die Dividende werden fällig!) mitgenommen und wieder auf einen Kurs von 5,20 zum verkauf gewartet würde man letztendlich weniger Steuern (also nur Steuern auf die Dividende!) zahlen, hätte aber auch weniger Gewinn!
Fragt der Finanzbeamte in so einem Fall mal nach, dann gibt es 2. Antwort Varianten:
Erstens: Verkauf/ Rückkauf um Steuern zu sparen - dumm gelaufen, ist nämlich strafrechtlich relevant_ Rechtsbeugung!
Zweite Variante: Naja, die Nachrichtenlage war schlecht, ich hatte Angst vor Kursverlusten, deshalb dieser plötzliche Verkauf. Und als sich herausstellte, das es doch nicht sooo schlecht aussah, habe ich eben , da ich von dieser Aktie eigentlich wieder überzeugt bin einige Stücke gekauft! Da gibts nichts mit Strafrecht/Rechtsbeugung, denn grundsätzlich entscheidet der Anleger noch selbst, wann und warum er kauft/verkauft!
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Bei Leerverkäufen ohne Aktienbesitz (aus meiner Sicht gehört das sofort verboten!) verkauft das Unternehmen Aktien, die es vorher "geborgt/ausgeliehen " hat.
Und dafür bezahlt es eine Gebühr an den Verleiher.
Nach der Dividendenzahlung ist der Kurs gefallen, das Unternehmen kauft billiger zurück!
Diese Aktien werden dann an den der ausgeliehen/verborgt hat umgehend zurück gegeben.
Der Gewinn ist der Leerverkaufskurs minus der geringere Einkaufskurs nach der Dividendenzahlung! Vom Gewinn gehen noch einige Prozent an den Verleiher.
Sozusagen eine Maschine zum "Geld machen"!
Das Problem bei diesem ganzen Szenario: auch Deine Bank kann Deine Aktien , also Aktien, die sich in Deinem Depot befinden "virtuell" verleihen! Das bekommst Du nicht mal mit!
Und es kann keiner so richtig nachprüfen!
Das ist in diesem Fall die eigentliche große Sauerei der Bänkster!
Ich nehme mal an , das immer so einige % (hängt von der Risikobereitschaft der Bank ab!) des Kunden - Depotbestandes einer Bank im "Verleihzyklus" unterwegs sind!
Schöner extra Gewinn!
Du musst Deiner Bank also definitiv schriftlich untersagen, das sie Aktien aus Deinem Depot verleiht!
Doch welcher Aktionär macht das ?
baldafan
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