Kann man so sehen, geht aber auch anders, weil Unwissenheit vor Strafe generell nicht schützt. Der Kauf fand über den Erfüllungsgehilfen des VW Händlernetzwerkes statt, somit ist dieser als „Erfüllungsgehilfe“ für VW zu betrachten, und damit unmittelbarer Ansprechpartner, wie im Garantie- als auch im Gewährleistungsbereich bzw. der Kulanzregulierung auch. Das eine ist tatsächlich „lebensnah“ (wie vormals beschrieben) der von Dir benannte „Verwaltungsakt“ entspricht eher vermeintlichem Denken, oder würdest Du bei einer z. B. Garantieangelegenheit jedes Mal nach Wolfsburg fahren wollen, da Du selbst evtl. in Freiburg wohnst? Will Dich aber nicht weiter bemühen wollen, Recht haben und Recht bekommen ist eben zweierlei. !!!! |