Der OGH hat entschieden, das Urteil an das Gericht in Kocie zurück zu weisen, mit der Auflage unter der Berücksichtigung des Urteils des OGH‘s, die Sache neu zu bearbeiten. Gelingt es dem Gericht in Kocie nun, die Beweismittel für Ihr Urteil zu erbringen, würde wahrscheinlich das Urteil auch vom OGH bestätigt. Lasse mich jedoch gerne von einer anderen Einschätzung überzeugen. Eben nicht Kurtxx!!! Es wurde l e t z t i n s t a n z l i c h festgestellt, dass k e i n Fehlverhalten seitens E-Gas vorliegt. (der tatsächliche Zustand. s. u.) Daran sind die Verwaltungsorgane g e - b u n d e n. D a h i n g e h e n d ist deren „Beweisaufnahme“ zu e r g ä n z e n ! Das Bezirksgericht hat zur Kenntnis zu nehmen, dass das gesprochene Urteil aufgrund dessen, nämlich des festgestellten, nicht gesetzeskonformen Verhaltens der Verw.-Beh., aufgehoben wurde! Eine neue Beweisführung/Sicherung wird nicht gefordert! Davon kann überhaupt keine Rede sein. Das Berufungsgericht stimmt der Behauptung des Beklagten zu, dass die Verfassung der Slowakischen Republik die Verwaltungsorgane verpflichtet, nur auf ihrer Grundlage und in ihren Intentionen und ihrem Umfang auf die gesetzlich festgelegte Art und Weise zu handeln. Aber in dem gegebenen Fall sind laut Meinung des Berufungsgerichts die Verwal- tungsorgane nicht nach diesen Prinzipien vorgegangen. …und deshalb nur bereits aus diesem Grund kann im Sinne des Prinzips, dass „aus einem Unrecht kein Recht entstehen kann“, das Vorgehen der Verwaltungsorgane nicht für gesetzlich gehalten werden. …Mit Bezugnahme darauf, dass gemäß der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichts die Aufgabe der Gerichte bei der Untersuchung der Entscheidungen von Verwaltungsorganen nicht darin beruht, ihre Tätigkeit zu ersetzen, vor allem was die ordnungsgemäße Ermittlung des Sachverhalts betrifft, hob das Berufungsgericht die angefochtene Entscheidung des Beklagten sowie des Verwaltungsorgans der ersten Instanz auf, und gab ihnen die Sache zum weiteren Verfahren und zur Entscheidung zurück, wobei die Verwaltungs- organe im weiteren Verfahren an die Rechtsansicht des Berufungsgerichts gebunden werden. Zwecks der ordnungsgemäßen Feststellung des tatsächlichen Zustands er- gänzen sie die Beweisaufnahme in angedeuteter Richtung, erwägen die Proportionalität des Schutzes des legitimen Ziels und der Eingriffsintensität in die gesetzlich garantierten Rechte des Klägers und entscheiden auf dieser Grundlage in der Sache wieder, wobei sie ihre Entscheidung auch entsprechend begründen. Siehe auch: http://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/eurogas-inc-oberster-gerichtshof-der-slowakischen-republik-entscheidet-erneut-zugunsten-eurogas-tochter/?newsID=678073 Nun Kurtxx, mehr geht nicht. |