man sollte es so sehen: Das Urteil des Obersten Gerichtes, nämlich die Aufhebung des Urteils des Bezirksgerichtes, das den Konzessionsentzug durch die Bergbaubehörde, für rechtmäßig hielt, begründet sich auf „Indizien“, wie z.B. schlampige Beweisführung oder Nichteinhaltung/Nichtberücksichtigung der aufschiebenden Wirkung von Fristen etc.. Die Umsetzung des Urteils durch die Verwaltungorgane käme dann einem „Schuld eingeständnis“ gleich.
@Kurtxx - Wenn die Sache doch eigentlich so "klar" ist, warum ist denn noch nichts gegangen?
Da das Oberste Gericht den nicht rechtmäßigen Entzug der Konzession festgestellt hat, wäre logischerweise, der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen, d. h. die Rückgabe der Abbaukonzession an Rozmin durch das Bergbauamt (Verwaltungsakt!) Man rechnet vielleicht noch mit der Minimalchance, weitgehend ungeschoren aus der Sache rauszukommen – evtl., dass E-Gas „verhungert“
@IM Jack – Von welcher zuständigen Instanz soll denn neu verhandelt werden? Die Ausschreibung hätte es nie gegeben, wäre die Konzession, wie vom Obersten Gericht letztinstanzlich festgestellt, nicht zu Unrecht entzogen worden.
Natürlich ist das Finanzministerium über die 1, 7 Mrd-Klage nicht erbaut! Die Dimension dieser „Angelegenheit“ dürfte jedem klarer werden, wenn er den Betrag um den es geht, in Relation BIP SlOV/BIP BRD setzt/hochrechnet. Da werden sowohl Opposition als auch die Medien etc. am Ball bleiben! Allein schon deshalb wird sich „die Sache“ nicht über Jahre hinziehen, meine ich. Und es werden mMn. noch einige Köpfe rollen!
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