Werter User@malteser
Danke fuer die Antwort. Ja, da haben Sie natuerlich Recht, dagegen haette niemand etwas.
Nur, ein Listing im *Non Reporting* Segment wuerde *ausnahmsweise* der Ankuendigung der GL wiedersprechen. Da damit ja auch ein Zweit-Listing nicht praktikabel waere.
Gut, fuer die GL waere es ein komfortable Loesung. Man haette seine Pflicht mit einem Listing erfuellt und die Aktie waere nur sehr zaehflussig wenn ueberhaupt kompetitiv zu handeln. (Siehe Praxis Beispiele von anderen Firmen die vom FQB an die GXG gewechselt haben) Aber richtig, User@malteser man koennte dann die AG-Aktien denn rund 3'000 Inc-Aktionaeren transferieren, ohne zeitnah mit *Kollateral-Schaeden* konfrontiert zu sein.
Waere doch sauber geloest? Gruesse |