den Jahresabschluss "bestätigt". Die "Bewertung" der Assets wurde - siehe Sacheinlagevertrag - lediglich von den "PARTEIEN" sprich ZB-Capital und Eurogas AG (und vorgängig Eurogas Inc. und ZB Capital) vorgenommen. Abschnitt 3 des Sacheinlagevertrages: 3. Wert der Sacheinlage
Der Wert der in Ziffer 1 dieses Vertrags genannten Vermögenswerte, welche gemäss diesem Vertrag als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht werden, wurde durch die PARTEIEN übereinstimmend auf CHF 144'250'000 festgelegt. Interessant auch die Bemerkung der BDO, im Bericht der Revisionsstelle zur "Eingeschränkten" Revision: ..."Unsicherheit Bewertung Beteiligungen" im Anhang der Jahresrechnung aufmerksam, wo eine wesentliche Unsicherheit in der Bewertung der Beteiligungen dargelegt ist. Diese kann im heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Sollte für die Beteiligungen eine Wertberichtigung erforderlich sein, könnte ein Kapitalverlust oder eine Überschuldung im Sinne von Art. 725 OR eintreten und es wären dien entsprehenden Vorschriften zu befolgen. Im Weitern machen wir auf Anmerkung "Going Concern" im Anhang der Jahresrechnung aufmerksam, wo dargelegt ist, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die Zweifel an der Fähigkeit der EuroGas AG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwirft. Dazu braucht man keine Fragen mehr an die BDO stellen, es ist sozusagen alles schriftlicht dargelegt... |