Weshalb werden Wertpapiere vom Handel ausgesetzt?
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse setzt die Notierung von Wertpapieren aus, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutze der Investoren geboten erscheint. Bei Aktien beispielsweise kann die Geschäftsführung damit auf wichtige Unternehmensnachrichten reagieren, die meist in Form von Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht werden. Die Geschäftsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse sehen „besondere Umstände im Bereich des Emittenten“ als Grund für eine Aussetzung vom Handel vor. Die drohende Insolvenz eines Unternehmens kann so ein besonderer Umstand sein. Ebenso erhebliche Veränderungen in der Ertragslage oder eine bevorstehende Kapitalerhöhung, etc.. Eine Aussetzung soll allen Investoren die Chance geben, Sachverhalte zu kennen, die für die Bewertung eines Unternehmens wichtig sind. Ziel ist eine Symmetrie in der Informationsverbreitung bei den Anlegern.
Die Gründe für eine Handelsaussetzung sind in § 72 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse aufgeführt. Die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse bezieht sich auf das Börsengesetz; im § 25 wird die Handelsaussetzung behandelt. Dieser Artikel befasst sich nur mit Teilaspekten der Handelsaussetzung. Es gilt die Börsenordnung der FWB.
Wie lange eine Aktie vom Handel ausgesetzt wird, ist von Fall zu Fall verschieden. In der Regel wird die Notierung für eine Stunde ausgesetzt. In Ausnahmefällen auch länger. Über aktuelle Aussetzungen und Wiederaufnahmen informieren wir Sie in den Bekanntmachungen der Frankfurter Wertpapierbörse. |