Zumal es bei Pathologen vielleicht so sein mag, dass ein gewisser Hang zum Morbiden besteht und dies anderes als im Rest der Gesellschaft wahrgenommen wird. Aber es dürfte gesellschaftlicher Konsens sein, dass das Leben das schützenswerteste Gut ist, weshalb dies auch grundgesetzlich so verankert ist (s. DIskussionen des BVerfG zu Sterbehilfe und wie dort gerungen wird). Davon ausgehend wird man auch Lebenszeit als schützens- und erhaltenswert ansehen. Umgekehrt könnte man sogar sagen: Je weniger Lebenszeit mir bleibt, desto wertvoller ist dieser Rest. Würden sicher viele bei einem 20-Jährigen so bestätigen. Grundsätzlich darf - gesetzlich - dann auch bei einem 80-Jährigen kein Unterschied gemacht werden (es findet keine Güterabwägung statt). Davon ausgehend macht es aus meiner Sicht schon einen Unterschied, ob jemand - ungeachtet seines Alters - im Januar oder im Dezember diesen Jahres verstirbt (unterstellt, die Annahmen Püschels wären zutreffend). Als Pathologe mag er denken: "Mir doch egal, früher oder später kommt der ohenhin auf meinen Tisch."
Aber diese Gleichgültigkeit endet doch spätestens da, wo eigene Angehörige betroffen sind. Und dann spielt der Faktor der verbleibenden Zeit plötzlich eine Rolle.
(Ich will damit kein generelles Urteil über die derzeitige Situation abgeben oder hinsichtlich der Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und dem Erhalt der Wirtschaft, mit indirektem Bezug zur Gesundheit, Stellung beziehen. Politisch mag, anders als juristisch, auch über eine Gewichtung nachgedacht werden. Mir geht es darum, dass dabei aber zumindest der Wert der in Rede stehenden Rechtsgüter im Auge behalten wird. Jeder, der ältere Angehörige hat, wird wollen, dass diese möglichst lange leben werden. Denn für den einzelnen macht es eben doch einen Unterschied. Anyway, das wollte ich hierzu nur einmal kurz loswerden.)
Wenn Püschel tatsächlich solche Maßnahmen befürwortet, lässt dies tief blicken. |