Also die Ablehnung Ihrer Berufungsklage wurde jetzt vom 3. Bundesgericht endgültig bestätigt. Lander hat das hier von boardpost übersetzt ( https://www.ariva.de/forum/wmih-cooper-info-405067?page=33#jumppos847 ) Es wird also bestätigt, dass der Vergleich zwischen WMILT und den "Underwritern"/Versicherern nicht bösgläubig war, keine Verletzung der treuhänderischen Pflichten darstellte, sondern in Wirklichkeit eine ordnungsgemäße Ausübung der Verpflichtung des WMILTs unter dem Treuhandvertrag war. Und die Absegnung dieser Vorgänge durch das Konkursgericht (Mary Walrath) ist also auch rechtens.
Weiter in ( https://www.ariva.de/forum/wmih-cooper-info-405067?page=33#jumppos848 ): Es dauere nach Ihren Angaben 30 Tage, bis die Verfügung des 3. Bundesgerichts rechtskräftig sei (sie glaube, es seien 30 Tage, habe es aber nicht überprüft). Danach denke sie, werden wir die wahren finanziellen Auswirkungen erfahren...
Sie gibt in diesem weiteren Beitrag an, dass eine Quelle, die mit den Begünstigten der jetzigen Entscheidung in Verbindung stehe, ihr gegenüber sehr deutlich gemacht habe, dass diese Begünstigten nicht in Klasse 22 [ehemaligen Stammaktien] sein wollen. Der einzig denkbare Grund für diese Bevorzugung sei, dass die Underwriter/Versicherer glaubten, dass Klasse 19 [ehemalige Vorzüge] irgendeinen Vorteil erhalten werde, der nicht mit Klasse 22 geteilt wird. Zumindest will Alice keine weitere Berufung einlegen ( https://www.ariva.de/forum/wmih-cooper-info-405067?page=33#jumppos849 ) Dieses "ESCROW-Indiz", dass sich die Underwriter/Versicherer durch diese Einigung mit dem WMILT damals klar bewusst waren, wieso sie es machten, wird auch durch Alice untermauert. In dem Beitrag oben von langhaariger sagt Sie: "Denken Sie daran, WMI gab in seinen SEC-Unterlagen an, dass es rd. 135 Mrd. USD in MBS (kumuliert). Der Trust behauptete vor dem Bezirksgericht, dass WMI bei der Beschlagnahme nur 72 Millionen US-Dollar an MBS zur Verfügung habe. Wo ist der Rest geblieben?"
Und genau da ist wieder unser Punkt. Der WMILT lügt in meinen Augen nicht, weil ER auch tatsächlich nur diese 72 Millionen US-Dollar an MBS zur Verfügung hatte! Wenn von diesen 135 Mrd US-Dollar an MBS (=hypothekenbesicherte Wertpapiere) tatsächlich mehr der WMI gehörte, dann hatt der WMILT nur 72 Mio.$ davon zur Verfügung und der Rest wurde gemäß den "Safe-Harbor-regeln" gegenüber der Insolvenz UND dem Insolvenzverwalter geschützt!
Soviel wissen wir unwiderlegbar! Bleibt die offene Frage, ob wirklich mehr von diesen hypothekenbesicherten Wertpapieren noch zur WMI gehören und keinen anderen Besitzer haben. Wenn ja, dann "au wei die Katz"...
LG union
PS: Klitzekleine Korrektur von Stays Beitrag oben, den ich gerade gesehen habe. Alice hat natürlich nicht den 12.04.2021 als Datum für etwaige Auszahlungen genannt (das hat Stay Ihr in seiner dezenten Art mal wieder angedichtet...). Sie hat, wie oben von mir beschrieben, von nach den 30 Tagen Bestätigungsfrist des Urteils gesprochen, wo wir dann "danach" die wahren finanziellen Auswirkungen erfahren werden. Das deckt sich auch erst einmal mit unseren Annahmen, weil ohne die Erledigung von dieser Berufung, hätte die FDIC niemals die Konkursverwaltung abschließen können. Aber denken wir auch an die LIBOR-Klagen. Ohne dass auch die erledigt ist, kann die Konkursverwaltung nicht beendet werden!
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