Am 27. September 2010 verabschiedete die Federal Deposit Insurance Corporation (die "FDIC") eine abschließende Regelung zur Änderung des sicheren Hafens für versicherte US-amerikanische Hinterlegungsstellen (jeweils eine "IDI") hinsichtlich der Behandlung durch die FDIC als Empfänger oder Konservator.
von finanziellen Vermögenswerten, die von einer IDI im Zusammenhang mit einer Verbriefung oder in Form einer Beteiligung übertragen werden (die "Safe-Harbor-Regel").
Die Safe-Harbor-Regel ist bei 12 CFR § 360.6 kodifiziert. Dort wird die im Jahr 2000 verabschiedete ursprüngliche Safe-Harbor-Regel der FDIC (die „ursprüngliche Regel“) ersetzt, die durch bestimmte einstweilige Maßnahmen der FDIC geändert wurde, die Übergangsfristen für Verbriefungen festlegten und abgeschlossene oder in Arbeit befindliche Beteiligungen, zuerst bis zum 31. März 2010, dann bis zum 30. September 2010 und schließlich bis zum 31. Dezember 2010 gemäß der Safe-Harbor-Regel.
Anmerkung: Die FDIC konnte die Vermögenswerte der Holdinggesellschaft (WMI) bereits im Jahr 2008 nicht beschlagnahmen. JPM gab an, dass sie keine Vermögenswerte gekauft haben, die zu WMI gehören. Auch deshalb haben sie das Gesetz im Jahr 2010 geändert, so dass sie in Zukunft das Vermögen der Holdinggesellschaft beschlagnahmen können !! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Haftungsabgrenzumg derHolding tut ihr ihriges dazu. Wenn wir auch hier mit Dir bei NULL anfangen müssen, Stichwort SPE`s, verbriefte Rechte, Anteile an der Zinsmarge, .....Gespräch sofort beendet.
Wie funktioniert das: Die strukturierte Lösung für Konkurs-, True-Sale- und Debt-for-Steuer-Fragen variiert je nach Veranstaltungsort. Wenn eine US-Bank beispielsweise Forderungen verbriefen möchte, erfordert die Struktur zwei SPEs, um einen staatlich steuerpflichtigen Verkauf von Vermögenswerten zu vermeiden und eine außerbilanzielle Finanzierung sowie eine Insolvenz-Fernstruktur zu erreichen. In den USA sind SPEs in der Regel als Trusts (aus steuerlichen Gründen) nach den Gesetzen des Staates Delaware oder New York organisiert. Die erste SPE ist eine hundertprozentige, in Konkurs geratene entfernte Tochtergesellschaft des Originators bzw. Verkäufers, und die SPE kauft die Vermögenswerte im Rahmen eines True Sale. Die Vermögenswerte sind nun sowohl für die Gläubiger des Originators/Verkäufers als auch für den Originator/Verkäufer unerreichbar. Vollständige Tochtergesellschaften werden mit dem Originator/Verkäufer für Steuerzwecke in den USA konsolidiert, so dass das Ziel der Verschuldung erreicht wird. Die zweite SPE ist der Emittent der Anleihe (oder ABS) und ist völlig unabhängig vom Originator/Verkäufer. Es ist eine entfernte Einheit des Konkurses."
Hallo ? Weiter im Artikel:
Die ursprüngliche Regel sollte Probleme lösen, die in der Stellungnahme Nr. 125 des Financial Accounting Standards Board („FASB“) („SFAS 125“) aufgeworfen wurden, die in Kürze durch die Erklärung Nr. 140 („SFAS 140“) ersetzt wurde (eine Ablösung von FASB) Aussage 125). Nach SFAS 140 wurde eine Übertragung von finanziellen Vermögenswerten als Verkauf ausgewiesen, wenn der Übertragende die Kontrolle über das Vermögen abgab. Eine der Voraussetzungen für die Feststellung, ob der Veräußerer die Beherrschung abgegeben hat, war, dass das Vermögen vom Veräußerer abgetrennt wurde (d. H. Dem Veräußerer und seinen Gläubigern, die sich in Konkurs oder in der Insolvenz befanden, unterstellt), was als "rechtliche Isolation" bezeichnet wird .
Die ursprüngliche Regel sah vor, dass die FDIC unter bestimmten Bedingungen durch Ausübung ihrer Befugnis, Verträge zu missbilligen oder zu widerrufen, die IDI nicht in Besitz zu nehmen, zurückzufordern oder als Eigentum einer IDI oder der Inhaberschaft von von der IDI übertragenen Vermögenswerten als Eigentum anzusehen mit Verbriefung oder Partizipation, sofern diese Übertragung alle Voraussetzungen für eine buchhalterische Verkaufsbehandlung nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen („GAAP“) erfüllt, mit Ausnahme der rechtlichen Isolierungsbedingung, die für Institute gilt, für die die FDIC zum Erhalter oder Empfänger ernannt werden kann; die von der ursprünglichen Regel angesprochen wurde.
Im Jahr 2009 verabschiedete das FASB die Erklärung Nr. 166 („SFAS 166“) (eine Änderung der FASB-Erklärung Nr. 140) und die Erklärung Nr. 167 („SFAS 167“), die jeweils für Berichtsperioden gelten, die am oder nach November beginnen 15, 2009. Nach SFAS 166 und SFAS 167 waren viele Verbriefungen nach GAAP nicht mehr für die Verkaufsbehandlung qualifiziert und daher nicht mehr unter dem sicheren Hafen der ursprünglichen Regel qualifiziert.
Um den Änderungen der GAAP Rechnung zu tragen und auch die Verfügbarkeit der neuen sicheren Häfen strengen Bedingungen zu unterwerfen, die auf der Überzeugung der FDIC beruhen, dass Mängel in den Verbriefungspraktiken zu vielen Verlusten während der Finanzkrise geführt haben, was wiederum zu Ansprüchen führte Nach dem Einlagensicherungsfonds, der von der FDIC verwaltet wird, bietet die Safe-Harbor-Regel der FDIC vier sichere Häfen für die „rechtliche Isolation“. Regulierungsmaterialien
Aktuelle FDIC-Safe-Harbor-Regel:
Behandlung durch die FDIC als Konservator oder Empfänger von finanziellen Vermögenswerten, die von einer IDI in Verbindung mit einer Verbriefung oder Beteiligung übertragen werden, nach dem 30. September 2010 - Letzte Regel - 27. September 2010 Behandlung durch die FDIC als Konservator oder Empfänger von finanziellen Vermögenswerten, die von einer IDI in Verbindung mit einer Verbriefung oder Beteiligung übertragen werden Nach Bekanntmachung eines geplanten Regelsetzens vom 30. September 2010 - 17. Mai 2010
Verwandte Hintergrundmaterialien:
Vorübergehender Safe-Harbor-Schutz für die Behandlung durch die FDIC als Konservator oder Empfänger von finanziellen Vermögenswerten, die von einer IDI in Verbindung mit einer endgültigen Verbriefungs- oder Beteiligungsregel übertragen werden Korrektur - 25. März 2010 Übergangs-Safe-Harbor-Schutz für die Behandlung durch die FDIC als Konservator oder Empfänger von finanziellen Vermögenswerten, die von einer IDI in Verbindung mit einer Verbriefung oder Beteiligung übertragen wurden - 18. März 2010 Behandlung durch die FDIC als Konservator oder Empfänger von finanziellen Vermögenswerten, die von einer IDI im Zusammenhang mit einer Verbriefung oder Beteiligung übertragen werden. Nach dem 30. September 2010 Vorankündigung der vorgeschlagenen Regelung - 7. Januar 2010 Definition des Safe-Harbor-Schutzes für die Behandlung durch die FDIC als Konservator oder Empfänger von finanziellen Vermögenswerten, die von einer IDI in Verbindung mit einer Verbriefungs- oder Beteiligungs-Übergangsregel mit Bitte um Kommentare übertragen werden - 17. November 2009 FDIC-Vorstand verabschiedet vorläufige Schlussregel zur Bereitstellung eines vorübergehenden sicheren Hafens für alle Verbriefungen und Beteiligungen Pressemitteilung vom 13. November 2009 Behandlung durch die FDIC als Konservator oder Empfänger von finanziellen Vermögenswerten, die von einer IDI in Verbindung mit einer Verbriefung oder Beteiligung übertragen werden - Schlussregel - 11. August 2000 Behandlung durch die FDIC als Konservator oder Empfänger von von einer IDI in Verbindung mit einer Verbriefung oder Beteiligung übertragenen finanziellen Vermögenswerten - Bekanntmachung eines Vorschlags für die Regelsetzung - 9. September 1999 Ablehnung und Asset-Backed Securitizations und Kreditbeteiligung - Rücknahme der vorgeschlagenen Policenerklärung - 9. September 1999 Ablehnung und Asset-Backed-Verbriefungen und -Beteiligungen - Vorgeschlagene Richtlinienerklärung - 30. Dezember 1998
Chapman-Veröffentlichungen
Chapman Insights: Zusammenfassung der Safe-Harbor-Regel der FDIC Übersicht über die Safe-Harbor-Regel der FDIC
FDIC verabschiedet endgültige geänderte Verbriefungs-Safe-Harbour-Regel: Regel stellt neue Anforderungen an die Verbriefung von Bankverbriefungen, die rechtliche Isolation suchen 30. September 2010
Anmerkung: Ich muß DIR - der nicht gerade mit aktuellem Wissen, einer fundierten Meinung, entsprechenden Dokumenten oder Links glänzt - , wirklich NICHTS beweisen, das sehe ich anhand Deiner Fragenformulierung. Ganz der alte Rhetoriker von früher..... Lassen wir die Leser und die Zeit entscheiden. Meine Links belegen ! daß safe harbour ein übliches, nach WAMU oft geändertes Verfahren ist, war, und nie wieder so sein wird. Definitiv. Punkt.
Hast DU DENN ein KONKRETES Beispiel ( EINS ? ) zu abgelehnten safe harbour Werten, in einem CH 11 Delaware -Fall , bei ähnlichen Hintergründen ? --- Natürlich nicht. Siehst Du, so unsinig sind Deine Fragen....Und ich natürlich nicht konkret in unserem Fall, wie gesagt. Es geht um MÖGLICH IST ES, WAHRSCHEINLICH IST ES, WEIL......siehe Links.
Dazu kommen nicht anzeigepflichtige Transaktionen, also ist das 10k auch sinnlos, einzustellen. Du bist anstrengend und setzt alles daran, Recht zu haben. Ich setze alles dran, aufzuklären und aufzuzeigen. Diskussion beendet. faster hätte dies auch öfter früher tun sollen mit Dir.
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