Deutsche Cannabis AG

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neuester Beitrag: 12.12.22 08:54
eröffnet am: 12.01.15 01:03 von: Mr.Esram Anzahl Beiträge: 2238
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13.07.18 12:03

10203 Postings, 3752 Tage Ebi52@M.Minninger

Hast wohl Langeweile so ganz alleine in deinem Nordkoreatread, wo kritische Stimmen kurzerhand gesperrt werden?
Nur meine kritische Meinung in einem freien Tread!  

13.08.18 12:28

31878 Postings, 5366 Tage tbhomy4 Ordnungsgelder...vom 8. August 2018

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 11. Mai 2018 insgesamt vier Ordnungsgelder in Höhe von je 2.500 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

https://www.bafin.de/SharedDocs/...ldung_180808_124wphg_cannabis.html  

13.08.18 12:30

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyJahresabschlüsse ungeprüft, 2017 fehlt immer noch

13.08.18 13:29

733 Postings, 4957 Tage PleiteadlerKorrekt muss das heißen:

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 11. Mai 2018 insgesamt vier Ordnungsgelder in Höhe von je 2.500 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.
Am 08.08.2018 ist die aus der Festsetzung Bestandskraft erwachsen.

Den Maßnahmen lagen Verstöße gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Unterlagen zur Konzernrechnungslegung für die Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktionen ist § 335 HGB.

Die Jahresabschlüsse 2013 - 2016 wurden bis spätestens zum 15.06.2018 im Bundesanzeiger offengelegt.  

13.08.18 13:56

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyMein Posting #1852 war korrekt

Ich habe den Leitsatz (erkennt man am Fettdruck unter der angegebenen Quelle) zitiert und danach die Quelle angegeben, damit jeder Leser die Veröffentlichung nachvollziehen kann.

Posting #1854 ist insoweit nicht korrekt, als dort:

1. wegen kompletten Zitats der letzte Satz der Veröffentlichung nicht zitiert wurde, der da lautet:

"Die Ordnungsgeldentscheidungen sind bestandskräftig."

2. im Posting die Quelle bzw. ein Verweis auf die Quelle im Thread nicht angegeben wurde

3. Der letzte Satz des Postings #1854 ist kein Zitat, da er nicht in der Veröffentlichung auftaucht. Hier könnten die Leser verwirrt werden.

Soviel dazu, wo hier in Posting #1854 von "korrekt" geschrieben wurde. Wenn schon "korrekt", dann bitte auch korrekt. Danke.

P.S. Die verspätet offengelegten Jahresabschlüsse sind, wie bereits in #1853 erwähnt, NICHT geprüft.  

13.08.18 15:36

733 Postings, 4957 Tage PleiteadlerWobei die wenigsten Leser erkennen können,

die den Ljnk nicht ausführen, dass es sich hier um eine Wiederholung handelt und die angesprochenen JA offengelegt wurden.

Stellt sich nun die Frage an Sie, ob vollständig ohne Testat oder Versagung rechtswirksam und auflösend offengelegt werden kann?

Hier ein Exkurs für Sie:

Nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk und die anderen nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen (Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex) spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag, auf das sie sich beziehen, elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht.

Da der ordnungsgemäß festgestellte oder gebilligte Jahresabschluss offenzulegen ist, kann eine fristwahrende Offenlegung vor Feststellung oder Billigung nicht mehr erfolgen.
Klargestellt wird in § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass die Offenlegung in deutscher Sprache zu erfolgen hat. Eine freiwillige zusätzliche Offenlegung in anderen Sprachen richtet sich nach §§ 325 Abs. 6 i.  V.  m. 11, 12 HGB.

Die Offenlegungsfrist ist jedoch gem. § 325 Abs. 4 HGB in bestimmten Fällen auf 4 Monate verkürzt. Neben börsennotierten Gesellschaften gilt dies auch für solche Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264d HGB, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Anspruch nehmen und die keine Kapitalgesellschaften i.  S.  d. § 327a HGB sind. Für die Wahrung der Fristen ist der Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers maßgebend.

Nach § 327a HGB ist die auf 4 Monate verkürzte Offenlegungsfrist nicht auf eine Kapitalgesellschaftanzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100.000 EUR oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.

Die Offenlegungsfrist von grundsätzlich max. 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag bezieht sich nunmehr auf den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft. Damit ist es nicht mehr zulässig, dass Unternehmen zur Wahrung der Offenlegungsfrist zunächst ungeprüfte Jahresabschlüsse und Lageberichte einreichen und den Bestätigungsvermerk nachreichen. Eine stufenweise Offenlegung ist damit nicht mehr zulässig.

Die sonstigen offenzulegenden Unterlagen i. S. d. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB (Bericht des Aufsichtsrats und die Erklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG) sind unverzüglich nach ihrem Vorliegen offenzulegen, sollten sie nicht innerhalb der Frist vorliegen.

Nach § 325 Abs. 1b HGB ist darüber hinaus vorgesehen, dass im Falle einer Änderung des Jahresabschlusses oder des Lageberichts auch die Änderung nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB offenzulegen ist.

Nach §§ 285 Nr. 34 i. V. m. 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist im Anhang von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung anzugeben. Da im Regelfall zur Zeit der Aufstellung des Jahresabschlusses nur der Ergebnisverwendungsvorschlag vorliegt, ist der Ergebnisverwendungsbeschluss nach § 325 Abs. 1b Satz 2 HGB unverzüglich nach seinem Vorliegen offenzulegen.  

13.08.18 15:46

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyDt. Cannabis AG

Das Ergebnis interessiert doch. Und das sieht man im Bundesanzeiger bzw. auf der Webseite der AG. Nur meine Meinung. MEINE Erwartungshaltung wird hier jedenfalls weiterhin vollkommen erfüllt. :-(  

20.08.18 14:40

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyStrandläufer

Weißt du zufällig, was nun aus Rüdiger Beuttenmüller geworden ist ?  

20.08.18 14:55
1

4593 Postings, 3995 Tage Strandläufer@tbhomy - Leider nein, hatte gesehen, dass

der Prozess in HH im Frühjahr begonnen hatte, bislang habe ich aber keine weiteren News finden können...  

20.08.18 15:48

733 Postings, 4957 Tage Pleiteadler@Strandläufer: Wie oberflächlich.

Die Aktien aus der Stimmrechtsmitteilung werden aus der Zuteilung der Sacheinlage stammen.
Diese wurde mit der neuen Gesamtzahl an Aktien letzte Woche veröffentlicht.
Wichtiger,als irgendwelche Prozesse ausgehen für Organ fremde Personen, ist die Lage der Gesellschaft nach den Eintragungen im Handelsregister und die Umsetzung des operativen Businesses.
Aber ich habe vergessen, die meisten auf dieser Plattform sind ja keine Aktionäre, sondern nur neugierig nach Tratsch.

 

20.08.18 16:27

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyAls Aktionär sollte man keine Risiken ausblenden..

Das ist seit vielen Jahren meine feste Überzeugung, mit der ich an der Börse sehr gut fahre.  

20.08.18 16:48
1

4593 Postings, 3995 Tage Strandläufer@Pleiteadler - Ich habe keine Aussage dazu

getroffen, woher die Aktien stammen. Das war im Übrigen auch nicht Inhalt der Ad-hoc-Mitteilung. Insofern war das nicht oberflächlich, sondern spiegelt die Tatsachen wider.

Und das es einen Prozess gegen Rüdiger Beuttenmueller gibt, ist allgemein bekannt. Damit ist noch lange keine Aussage getroffen, ob er schuldig ist. Diese Beurteilung obliegt einzig und allein dem Gericht, welches den Fall verhandelt, gell...  

20.08.18 19:58

733 Postings, 4957 Tage PleiteadlerLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 21.08.18 11:49
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Namensverunglimpfung

 

 

21.08.18 08:58

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyPleiteadler

Bewerben Sie sich doch bitte bei Ariva als Moderator. Oder bleiben einfach beim Thema. Danke.

Ich sagte glaube ich bereits, dass ich der Aufassung bin, dass Aktionäre, die hier auf Ariva zu ihren Investitonen posten, wegen ihrer finanziellen Beteiligung befangen sind in ihrer Meinung. Und ich sehe mich immer wieder erneut bestätigt.

Dt. Cannabis: Pflichten einer AG sind eben Pflichten. Und für die Einhaltung wird gesorgt. Falls nicht seitens des Emittenten, dann mindestens von seiten der Marktbeobachter.

Nur meine Meinung.  

21.08.18 11:00

733 Postings, 4957 Tage PleiteadlerLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 21.08.18 11:49
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Namensverunglimpfung

 

 

21.08.18 11:24
1

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyPleiteadler

Sie sind hier ebenso wie ich anonym unterwegs. Ich glaube nur, was ich selbst überprüft und für gut befunden habe. Sorry. Und ICH recherchiere stets in mehrere Richtungen, um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten. Auch oder sogar gerade auch zur Dt. Cannabis AG. Das kann jeder gerne anders halten.

Kritik an Personen zu äußern, die mit einer AG eng verbunden oder die beteiligt sind, sehe ich im Hinblick auf die Insiderlisten und der freien Meinungsäußerung im Rahmen der Forumsregeln und Gesetze nicht als kritisch an.

Mich täte eher interessieren, ob die Assets dieser AG werthaltig sind oder eher nicht.

Immerhin hat diese AG es bis ins bekannte Wiki geschafft...
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Cannabis

Aber der Ausblick gefällt mir nicht so sehr... Nur meine Meinung.

   

29.08.18 08:46
1

7071 Postings, 3590 Tage BorsaMetin#1867 Spuk es raus!

Was sind deine Aktien Empfehlungen? Du kritisierst fast alles aber selber liefern willst du nicht?  

29.08.18 09:06

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyBorsaMetin

Lies meine Beiträge hier im Thread und auf ganz Ariva. So lange du dich nicht einliest, wirst du auch nicht schlauer werden.

Ich gebe keine Empfehlungen ab, das ist Aufgabe von Anlageberatern. Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen in Börsenforen sind in meinen Augen unseriös.  

29.08.18 09:08
1

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyUnd wer meinen Gedanken hier folgt...

...der kann unnötigen Risiken aus dem Weg gehen. Ein echter Mehrwert. So what ?  

04.09.18 12:11
1

24 Postings, 2354 Tage schwabenpfeil61Zwangsgeld

Jetzt die Festsetzung...
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Die BaFin hat am 29. August 2018 gegen die Deutsche Cannabis AG Zwangsgelder in Höhe von 565.000 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits bekannt machte, hatte die Deutsche Cannabis AG gegen § 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 (neu: § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2016 sowie gegen § 37w Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 (neu: § 115 Absatz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2) WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.
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Mal gespannt was Pleiteadler jetzt wieder dazu schreibt, wobei dieser scheint abgetaucht zu sein...  

04.09.18 12:15

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyAlles oder nichts ?

04.09.18 13:48

733 Postings, 4957 Tage PleiteadlerIch sage nichts mehr in diesem Forum,

nachdem einige meiner Beiträge auf Antrag von einem von euch gelöscht wurden.
Ihr könnt nun wider Aktienrecht auf dem Klopapier studieren.  

17.09.18 17:53

31878 Postings, 5366 Tage tbhomyBeuttenmüller / Intercap Bet. UG

Handelsgewinne = ja, Verantwortung für die AG übernehmen = nein. Und das als größter Aktionär ??

http://www.deutschecannabis.com/aktie/

Obacht. Nur meine Meinung.
 

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