Was glaubt ihr..?
The Hellenic Republic Capital Market Commission
1 STELLUNGNAHME Erneuerung der Notfallmaßnahme von der griechischen HCMC unter Abschnitt 1 Kapitel V der Verordnung Nr 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps I. Rechtsgrundlage 1. Gemäß Artikel 27 (2) der Verordnung (EU) Nr 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (die Verordnung), der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) innerhalb von 24 Stunden die Meldung durch eine zuständige Behörde im Rahmen gemacht Artikel 26 der Verordnung eine Stellungnahme ab, ob sie die Maßnahme der Auffassung oder vorgeschlagene Maßnahme notwendig, um die außergewöhnlichen Umstände anzugehen. 2. Die ESMA die Zuständigkeit für die Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 29 der Basis (1) (a) der Verordnung (EG) Nr 1095/2010 (ESMA-Verordnung). Im Einklang mit Artikel 44 (1) der ESMA Verordnung des Rates der Aufseher Diese Stellungnahme wurde angenommen. ICH ICH. Hintergrund 3. Am 29. Juni 2015 wird die ESMA eine Stellungnahme über die Notfallmaßnahme von der Hellenischen Kapitalmarktkommission (HCMC) gemäß Artikel 20 des eingeführten Verordnung. Die Maßnahme bestand aus einem vorübergehendes Verbot von Geschäften mit einem Finanzinstrument, das zu schaffen oder zu erhöhen, eine Netto-Short-Position auf einer der Anteile zum Handel an der Athens Exchange und der Multilateral Trading Facility der zugelassen "EN.A" (Alternative Market der Athens Exchange), von denen die jeweils zuständigen Behörde HCMC und wurde von 30. Juni 2015 an 00.00.01 MEZ auf der 6. Juli angewandt 2015 24:00:00 (MEZ). 4. Die Maßnahme betrifft die folgenden Finanzinstrumente: alle zuzulassenden Aktien Handel an der Athens Exchange und der Multilateral Trading Facility von "EN.A", sowie da alle Rechtsakte in die Berechnung der Netto-Short-Position in enthalten gemäß der Verordnung (EU) N0 236/2012 und der Verordnung (EU) Nr 918/2012 des 5. Juli 2012 (siehe insbesondere Anhang I Teil I davon). Es galt zu einem Person unabhängig von ihrem Wohnsitzland, und fanden keine Befreiung für vorsehen Market-Maker-Aktivitäten. Datum: 27. Juli 2015 ESMA / 2015/1218 2 5. In der ursprünglichen Mitteilung zu ESMA erklärte die HCMC, dass die Maßnahme war ein ergänzende Maßnahmen zu den bereits auf den 29. Juni 2015 von den etablierten Griechischen Behörden, und zwar: Schließung des ATHEX geregelten Markt und die multilaterale Handelsplattform von "EN.A" bis zum 6. Juli (im Lieferumfang enthalten); Schließung des elektronischen Sekundärmarkt "HDAT" für Staatsanleihen für den gleichen Zeitraum betrieben wird; Aussetzung der Rücknahme von Investmentfonds "Einheiten; Aussetzung des Vollzugs der ATHEXClear für die Wertpapiere auf der griechischen gehandelt Markt und das MTF "EN.A"; Aussetzung der Abwicklung von Wertpapier auf dem griechischen Markt gehandelt werden, indem die Hellenic Central Securities Depository; Handelsaussetzung aller Wertpapiere von börsennotierten Unternehmen durch die überdachte genannten Maßnahmen sowie die damit verbundenen Finanzinstrumente (die Handels Federung ist auch wirksam in anderen Mitgliedstaaten). 6. Der Grund schlägt ein vorübergehendes Verbot für die Schaffung oder Erhöhung der Netto- Short-Position auf die Aktien zum Handel an der Athener Börse und auf "EN.A" zugelassen war, dass die HCMC dies für den Schutz der Anleger und die notwendige es Erhaltung der Stabilität des Finanzsystems. In der Tat war ein solches Verbot als eine relevante Komponente, um die Wirksamkeit der übrigen von der griechischen angenommenen Maßnahmen Behörden. Das HCMC erklärte auch, dass da die Haupt Liquidität und Handelstätigkeit auf jene Instrumente, die üblicherweise innerhalb der Hellenischen Republik, dem Maß würde nicht erstellt haben unverhältnismäßig negativen Auswirkungen, da es wäre eine ausgewirkt haben relativ kleiner Teil der Gesamtmarkt der EU. 7. Am 6., der 13. und der 20. Juli 2015 wird in Absatz 5 beschriebenen Maßnahmen wurden von den griechischen Behörden erneuert. An den gleichen Tagen, die HCMC benachrichtigt ESMA und die zuständigen Behörden über ihre Absicht, die Leerverkäufe Maßnahme und der ESMA zu erneuern in allen Fällen eine positive Stellungnahme bezüglich dieser Vertragsverlängerung gemäß Artikel 27 der der Verordnung. 8. Die beteiligten dieselben Finanzinstrumente der ursprünglichen Maßnahme Erneuerungen (siehe Ziffer 5), aber die in der verwandten Anmeldung genannten HCMC, dass, obwohl das Verbot umfasst sämtliche Transaktionen in den aufgeführten in Teil I des Anhangs I der Finanzinstrumente Mit der Verordnung (EU) Nr 918/2012, Transaktionen in indexbezogenen Instrumenten und ETFs werden in dem Umfang enthalten, dass die Aktien an der Athener zum Handel zugelassen Exchange und der Multilateral Trading Facility von "EN.A", von denen die jeweils zuständigen Behörde ist die HCMC mehr als 5% des Gesamtwerts (oder Zusammensetzung) diese Instrumente. 3 9. Die am 20. Juli mitgeteilt Verlängerung in Kraft getreten am 00.00.01 Uhr (MEZ) an der 21 th Juli 2015 und wird am 24:00:00 (MEZ) auf dem 27. Juli 2015 auslaufen. 10. Am 27. Juli 2015, während die in Absatz 5 genannten Maßnahmen noch in Kraft. in Übereinstimmung mit Artikel 26 der Verordnung hat die HCMC ESMA und anderen benannten zuständigen Behörden über ihre Absicht, von ihren Befugnissen der Intervention in machen Ausnahmefällen und wieder zu erneuern, die aktuelle Notfallmaßnahme unter Artikel 20 der Verordnung. 11. In der Anmeldung für diese vierte Verlängerung erklärt der HCMC, dass er glaubt, dass die Umstände, die die Einführung der ursprünglichen Maßnahme gerechtfertigt und des vorherigen Erneuerungen noch nicht zu verbessern und sollte daher die Maßnahme erneut verlängert werden. Darüber hinaus werden die anderen Maßnahmen, die von den griechischen Behörden noch in Kraft angenommen, die Leerverkäufe Maßnahme bleibt ein wesentliches Bauteil, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. 12. Die vorgeschlagene vierte Verlängerung würde genau die gleichen Instrumente wie des Konzerns previous Verlängerungen. Die neueste Meldung vorge denselben Wortlaut in der 20. benutzt Juli 2015 Benachrichtigung der ESMA und den zuständigen Behörden, denen die HCMC revidierte ihre vorherige Wortlaut zu Gunsten der Rechtssicherheit in Bezug auf die Art des Notfalls messen und der Umfang der betroffenen Finanzinstrumente. Insbesondere die HCMS neueste Meldung bezieht sich auf Leerverkäufe von Aktien nach Artikel 20 (2) (a) und jede Transaktion im Sinne von Artikel 20 (2) (b) der Verordnung (EU) Nr 236/2012. Das Mitteilung listet auch explizit alle Kategorien von Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit der betreffenden Aktien an dem die Maßnahme durchgeführt wird, anstatt die Identifizierung dieser verwandten Instrumente, die von Quer Bezugnahme auf den Anhang der Verordnung Nr 918/2012. Somit werden die folgenden Finanzinstrumente im Rahmen der MiFID sind enthalten: Optionen, abgedeckt Optionsscheine, Futures, Index bezogenen Instrumenten, Differenzkontrakte, Aktien / Anteile der börsengehandelte Fonds, Swaps, Spread Bets, verpackt Kleinanleger oder professioneller Investment Produkte, komplexe Derivate, Zertifikate auf Aktien verbunden sind, und Hinterlegungs Quittungen. 13. Die erneuerte Maßnahme wird für einen Zeitraum von sieben Tagen anzuwenden und bleibt in Kraft, als der sein 00.00.01 Uhr (MEZ) an den 28. Juli 2015, bis 24:00:00 Uhr (MEZ) am 3. August 2015. III. Meinung 14. Die ESMA wird die Annahme der folgenden Stellungnahme zu der angemeldeten Maßnahme auf der Grundlage von Artikel 27 (2) der Verordnung 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps: Auf die ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen ESMA der Auffassung, dass ungünstige Entwicklungen, die eine ernsthafte Bedrohung für die Markt darstellen Vertrauen in den griechischen Markt fortbestehen. Vergleicht man die aktuelle Situation in der Hellenischen 4 Republik mit verwandten Ereignissen in den letzten Jahren, die Bedrohung für die Finanzstabilität und Anlegerschutz zumindest in der Hellenischen Republik, ist offensichtlich. Trotz der teilweise Wiedereröffnung der Kreditinstitute am 20. Juli 2015 die Situation der Fragilität des Finanz System und in der breiteren griechischen Wirtschaft weiterhin besteht. Die Beziehung zwischen dieser Situation und die Finanzmärkte ist klar, wie die anhaltende Schließung der griechischen belegt Finanzmärkte. Über die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ESMA ist der Auffassung, dass die Maßnahme angemessen und verhältnismäßig, um das obige Adresse ist genannten Bedrohungen, die in der Republik Griechenland andauern. So dass Short-Positionen aufgebaut werden in dieser Phase die Gefahren für die Finanzstabilität verstärken könnten, insbesondere im Hinblick auf die Finanzsektor. Außerdem ist die Einbeziehung von Leerverkaufspositionen durch die damit verbundenen Instrumente gebaut ist angemessen und verhältnismäßig, da Duldung der Aufbau von Over-the-counter (OTC) Short-Positionen und Short-Positionen über verbundene Instrumente würden Privatanleger setzen im Nachteil im Vergleich zu professionellen Anlegern (der OTC Großhandel zugreifen Märkte leichter), da die Hauptmärkte sind immer noch zu Handelszwecken geschlossen und würden letztlich untergraben den Gesamtwirkungsgrad der Maßnahme. Über die Dauer der Maßnahme ESMA der Auffassung, dass die Dauer der Maßnahme gerechtfertigt ist. Es ist eine relativ kurze Verlängerungszeitraum, der angibt, dass die Maßnahme mit bestimmten Ereignissen verbunden und ermöglicht es seinen Überprüfung in kurzen Abständen, die dafür sorgt, dass die Beurteilung der Risiken ist auch häufig durchgeführt. Außerdem schätzt ESMA HCMC Aussage in der Mitteilung der Absicht, dass die Maßnahme noch vor Ende der festgelegten Frist aufgehoben oder verlängert werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr 236/2012, wenn die Umstände, dass begründet die Einführung der Maßnahme zu verbessern, bestehen oder sich verschlimmern.
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