Da wird nichts ausgelagert. Im Gegenteil, es ist ja eine Enterprise Lizenz. Man sichert sich damit Nutzungsrechte hinsichtlich späterer Erstbestellungen. Dies ist die Basis, auf der der Anbieter der Software eine Rabatstufe zuordnen kann. Die eigentliche Geschäftsbeziehung tritt erst mit der Erstbestellung in Kraft. Es ist üblich, dass man dafür sogenannte Lizenzschlüssel vergibt zur Freischaltung. Dies dient zu Bereitstellung der Software. Für mich ist die Vereinbarung eine Vorbereitung für die Möglichkeit einer flexiblen Lizenzveräußerung. Es geht hier nur um die technische Bereitstellung der Software und nicht um Verkauf oder Auslagerung. Die Entscheidung des Coin ist auch gut so, finde ich. Sollte er sich beim bezahlen durchsetzen, wird damit ( weil Eigentum) das meiste verdient. Was mich auch ein bisschen anstingt, dass alles schon veröffentlicht wird wenn es noch garnicht angefangen wurde, wie mit der Karte. Oder wie die Erstellung, also der Aufwand für die Karte finanziert wird. Das sind so Fragen die immer offen bleiben. Es wäre doch besser erst etwas zu veröffentlichen, wenn alles in Sack und Tüten ist. |