penny(Drillisch) schneidet gut ab, freenet? naja..wird sich ja bald ändern
Deutschlands tiefste Handytarif-Fallen VON MICHAEL NARDELLI Alle deutschen Mobilfunkverträge sind fehlerhaft. Das ergab eine Prüfung durch die Stiftung Warentest. Wo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die kleinen, fiesen Haken sind. Den richtigen Mobilfunktarif zu finden, sei ein frustrierendes Unterfangen, finden die Warentester. Den Frust schüren die Anbieter absichtlich, mutmaßt Teltarif.de: "Viele Kunden sind mit dem Tarifwirrwarr schlicht überfordert. Sie bleiben deshalb lieber bei ihrem alten Angebot." Das ist aber angesichts fallender Preise und immer neuer Billigangebote meist eine teure Entscheidung. "Es lohnt sich wirklich, den Mobilfunktarif regelmäßig zu überprüfen. Durch einen Wechsel können Handynutzer, bei gleichbleibendem Telefonierverhalten, die Rechnung häufig um ein Vielfaches reduzieren", stellt Thorsten Neuhetzki von Teltarif.de fest.
Doch wo stecken die Kostenbrocken? Die Stiftung Warentest hat's überprüft - und dabei auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunk-Anbieter genauer angeschaut. Ergebnis: Sämtliche untersuchte AGB haben unzulässige Klauseln, die vor Gericht keinen Bestand hätten, zum Beispiel weil sie zu unklar formuliert sind oder den Kunden unangemessen benachteiligen. Bei Fonic (Lidl), O2, Penny und Tchibo sind es laut Stiftung Warentest nur wenige, bei Freenet besonders viele.
Die übelsten Tricks
Zu kurze Widerrufsfrist: Etliche Anbieter räumen Kunden für Beanstandungen an der Rechnungshöhe oder wegen fraglicher Abbuchungen vom Kartenguthaben nur eine Frist von vier oder sechs Wochen ein. Laut Gesetz müssten es aber mindestens acht Wochen sein. Sämtliche Netzbetreiber kassieren den Warentestern zufolge sofort und ohne Rücksicht auf eventuelle Einsprüche.
Überprüfung unmöglich: Vodafone, E-Plus und einige kleinere Anbieter wollen sich um eine Überprüfung von Rechnungen drücken, wenn zuvor eine verkürzte Speicherung der Verbindungsdaten beantragt wurde. Auch das ist der Stiftung Warentest zufolge unzulässig.
Heimliche Vertragsänderungen: Bei Freenet fanden die Warentester einen Passus, der Kunden verpflichtet, die AGB "regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen" - Einverständnis zu selbigen selbstredend. Die Warentester halten das ebenso für unzumutbar wie Änderungsmitteilungen, in denen ein Hinweis fehlt, was passiert, wenn man auf diese nicht reagiert.
Handysperrung: Netzbetreiber E-Plus bekommt von der Stiftung Warentest eine Rüge, weil er sich bei Zahlungsverzug pauschal eine Sperrung der Handykarte vorbehält, ohne Fristen oder Betragshöhen zu nennen. "Das widerspricht dem Transparenzgebot und ist daher nicht zulässig", so die Warentester.
Die fiesesten Kostenfallen
Pflicht zum Nachladen: Noch immer muss man viele Prepaid-Karten mindestens zweimal im Jahr aufladen, um weiter telefonieren zu können.
Verfalldatum für aufgeladene Guthaben: Diese sind laut Stiftung Warentest nur bei Prepaid-Karten der Netzbetreiber T-Mobile und Vodafone und bei Conrad, Schlecker und Simply unbegrenzt haltbar.
Teure Hotline: Anrufe beim Service kosten vom Handy bisweilen mehr als ein Euro pro Minute. Oft ist es erheblich günstiger, die Hotline vom Festnetz anzurufen als vom Mobiltelefon.
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