Stays Copie:Steht doch alles drin: Die Conergy-Aktien wechseln offenbar vom Prime in den General-Standard. Alles weitere kannst Du auf Wikipedia nachlesen. Das war seine Aussage.
Da seit 2007 mit dem regulierten Markt strengere Zulassungsvoraussetzung als beim früheren geregelten Marktes galten, sollte mit dem General Standard auch Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe (KMU) der Börsengang ermöglicht werden, da die Anforderungen an Mindestkapital und Stückvolumen geringer sind. Oft wird er auch als Vorstufe für die Einführung am regulierten Markt benutzt.
Aus allen Aktienwerten wurde unter der Bezeichnung General All-Share (ISIN DE000A0S3CV0, WKN A0S3CV) ein Performanceindex geschaffen, der die Entwicklung aller Mitgliedsunternehmen an der Börse darstellen soll.
Zum Ende des Jahres 2007 waren 350 Unternehmen im General Standard gelistet. Außerdem gab es 404 Unternehmen, die zu dem Zeitpunkt im Prime Standard gelistet waren[1]. Im Juli 2012 waren 253 Unternehmen im General Standard gelistet. Zulassung und Folgepflichten[Bearbeiten]
Für die Notierung im General Standard gelten grundsätzlich die Voraussetzungen für die Zulassung zum Regulierten Markt. Dazu gehören: [2] Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-GAAP) Veröffentlichung eines Zwischenberichts
Entsprechend der Gebührenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse[3] entstehen für die Zulassung von Aktien folgende Kosten: 3.000 Euro Zulassungsgebühr 2.500 Euro Einführungsgebühr 7.500 Euro jährliche Notierungsgebühr General Standard vs. Entry Standard[Bearbeiten]
Abgesehen davon, dass der General Standard im Gegensatz zu dem börsenregulierten Entry Standard gesetzlich geregelt wird, gibt es eine Reihe von weiteren höheren Transparenzanforderungen die dieses Börsensegment erfordert[4]: Jahresberichte müssen spätestens 4 Monate nach Ultimo veröffentlicht werden (6 Monatsfrist beim Entry Standard) Halbjahresberichte müssen spätestens 2 Monate nach Ultimo veröffentlicht werden (3 Monatsfrist beim Entry Standard) Zum 1. und 3. Quartal müssen Zwischenmitteilungen abgegeben werden Ad-hoc-Publizitätspflicht (WpHG) Offenlegungen von Directors Dealings (WpHG) Mitteilung zu Meldeschwellen (WpHG) Pflichtangebot bei Kontrollwechsel Entry Standard=5.000 EUR/Jahr; General Standard=7.500 EUR/Jahr
Ebenfalls gibt es bereits höhere Zulassungsanforderungen: Mindestens 25 % der Aktien müssen im Streubesitz sein Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren bestehen Es besteht eine generelle Prospektpflicht
Während bei der Zulassung zum Open Market und Entry Standard ein Skontroführer benannt werden muss, wird dieser im bei der Zulassung zum General- und Prime Standard automatisch von der Börse bestimmt. Siehe auch |