Trotz des gesunkenen Kurses dürfte Goldin mittels der KE´s Interesse an einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag haben, wofür diese mindestens 75% benötigen, die sie über die Investition in die neue Tochtergesellschaft nebst Swap zu EUR 1,000 erhalten können.
Angedroht wurde im Dokument ein Wechsel des Börsensegments sowie längerfrisitig auch ein Delisting. Ersteres ist m.W.n. leicht erreichbar, letzteres bedarf relativ hoher Quoren, jedoch hat das BGH im September in einer weltfremden Entscheidung die Börsennotiz nicht als wirtschaftlich wichtig bezeichnet, so dass auch bei anderen Übernahmen hierdurch effektiv das Obstruktionspotential der aussenstehenden Aktionäre massiv beschnitten wird, was zu erheblich tieferen Abfindungen führen dürfte.
Aufgrund des äusserst professionellen Vorgehens von Goldin ist mit konsequenter Umsetzung zu rechnen.
Der Kurs wird, sofern nicht andere Grossaktionäre wie z.B. Mantra auf die Käuferseite wechseln, stark vom Interesse von Goldin an einem höheren Besitzanteil abhängen. Weder Mantra noch andere Grossaktionäre waren knapp unter EUR 1 auf der Geldseite. Sehr interessant wird sein, ob Grossaktionäre aufgrund der absehbaren heutigen Entwicklung opportunistisch angedient haben zu EUR 1. Jedoch würden diese nur relativ wenig Material über einen längeren Zeitraum akkumulieren können und hätten faktisch keinerlei Mitspracherechte gegen Goldin. |