irgendwie gehen bei mir die Alarmglocken an. Die Kapitalerhöhung ist angekündigt als:
Der Vorstand plant die Durchführung einer Kapitalerhöhung von mindestens 10 Mio. EUR unter Beteiligung des Ankeraktionärs Fosun. Die Kapitalerhöhung soll unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts für Aktionäre erfolgen.
Jetzt frag ich mich, warum "Ausschluss des Bezugsrechts für Aktionäre"? Fonsun darf bevorzugterweise zeichnen. Begründung Backstop.
In wiki steht zu "Ausschluss von Bezugsrechten": Der Bezugsrechtsausschluss kann nur bei Vorliegen besonders triftiger Gründe erfolgen. Diese Gründe können z.B. beim Erwerb von fremden Unternehmen, Unternehmensanteilen oder Beteiligungen vorliegen, .... Während ein Teilausschluss von Bezugsrechten bereits im AktG von 1861 vorgesehen war[4], ist dieser Teilausschluss, der z.B. einen großen Aktionär nicht ausschließt, alle anderen jedoch schon, nach heutiger Rechtsprechung eher problematisch[5]. Dies wird besonders unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Aktionäre so gesehen, während früher die Meinung vorherrschte, dass dies ein genereller Bezugsrechtsausschluss sei, mit der Besonderheit, dass die dritte Partei, der die jungen Aktien zugeteilt werden, bereits Aktionär ist. Diese Problemstellung würde insbesondere dann interessant, wenn mit einem solchen Konstrukt schrittweise versucht werden sollte, durch die Teilverwässerung eine 95-%-Dominanz zu erzielen, mit der dann die verbleibenden Aktionäre über einen Squeeze-out hinausdrängbar wären.
Jetzt kann man natürlich argumentieren, Fonsun wäre von 95% ´noch weit entfernt. Aber weiss mans? Gibt es Schattengesellschaften die vielleicht im Auftrag von Fonsun sammeln? Vielleicht will Fonsun auch erstmal nur die Kontrolle und spielt danach auf Zeit. Das Fonsun ein Nicht-Inkrafttreten des Pflichtangebot durchsetzen möchte, empfinde ich als Hohn. Fonsun möchte halt nicht zahlen.
Was meint ihr? |