Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 31.07.25 18:50
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361309
neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 von: Investor Glo. Leser gesamt: 104411339
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19.07.19 20:36

85 Postings, 2288 Tage poordadBasher und Begründung neuer Nominalwert

Na was sind denn hier wieder für lauter Basher unterwegs?

Ne Denkaufgabe:
- wenn der Buchwert einer Aktie bei MINUS 23 Cent liegt.
- wenn man nun eine Korrektur des Nominalwert vornehmen muss aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
- wie könnte man bitte begründen, warum der Wert z.B. dann 8 Cent oder so sein kann bei diesem nagativen Buchwert
- ist doch logisch, dass das dann ein Nominalwert bei einem Cent sein muss

Meine Meinung:
-ich selbst fänds natürlich auch besser, wenn der Nominalwert bei 20 Cent wäre, da dann extreme Verwässerung ausgeschlossen ist, aber die Handhabe vom Management kann ich verstehen.
- aber am besten wäre tatsächlich wenn einfach keine Mehrheit dafür gefunden wird bei der Hauptversammlung

Gruß poordad  

19.07.19 20:37
2

875 Postings, 2308 Tage Long John Silverprayforsteini

Niemand hat die Absicht neue Aktien auszugeben.  

19.07.19 20:38

1435 Postings, 5277 Tage KleinerInvestorBin auch raus

Ist mir zu trüb leider und ich verstehe nun auch warum die denn Nennwert runter setzen. Denke das ist ein Teil der CVA Vereinbarung mit den Pref. Shares, die die Gläubiger bekommen werden, so haben diese Equity und bekommen dann wahrescheinlich noch eine Dividende auf deren Pref.Shares.

Drücke allen Longies die Daumen, dass der Turnaround kommt. Ich bin wahrscheinlich zu doof das alles richtig zu verstehen :)  

19.07.19 20:38

1546 Postings, 5353 Tage Junited2002übliches HV Zeugs

http://www.steinhoffinternational.com/downloads/...(remuneration).pdf
"Änderungsantrag A
Der letzte vollständige Satz des Artikels 15.11 wird gestrichen.
Änderungsantrag B
Artikel 24.12 wird geändert und erhält unverzüglich folgende Fassung:
"24.12 Die Gesellschaft hat eine Richtlinie zur Vergütung des Aufsichtsrats. Die
wird von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats beschlossen.
Unter gebührender Beachtung der in diesem Artikel 24.12 genannten Richtlinie ist die Befugnis zur
die Festlegung der Vergütung für den Aufsichtsrat liegt bei der Hauptversammlung.".
Änderungsantrag C
Der erste volle Satz des Artikels 42.3 wird geändert und erhält unverzüglich folgende Fassung:
"Soweit die Gesetze der Niederlande oder diese Satzung nicht die folgenden Bestimmungen enthalten
alle Beschlüsse der Hauptversammlung (einschließlich der Beschlüsse der Hauptversammlung) entgegenstehen.
gemäß den Artikeln 15.11 und 24.12) werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen.
abgegebenen Stimmen, ohne dass eine Beschlussfähigkeit erforderlich ist.".
Änderungsantrag D
Nach Artikel 48 wird ein neuer Artikel 49 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"49 Übergangsbestimmung
49.1 Die Bestimmungen des Artikels 24.12 bzw. des ersten vollen Satzes des Artikels 49.1.
42.3 tritt erst zu den jeweiligen Terminen in Kraft, an denen die jeweiligen
Artikel I, Teil E und Artikel I, Teil D, des niederländischen Gesetzes im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Richtlinie 2017/828/EU des Europäischen Parlaments und der Europäischen Union
Rat vom 17. Mai zweitausend und siebzehn Mai zur Änderung der Richtlinie
2007/36/EG zur Förderung des langfristigen Aktionärs
Engagement, tritt in Kraft (jeweils ein "Wirksamkeitsdatum").
49.2 Bis zum jeweiligen Stichtag erhält Artikel 24.12 folgende Fassung:
"24.12 Die Befugnis zur Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats ist
die auf die Hauptversammlung entfällt.".
49.3 Bis zum maßgeblichen Stichtag lautet der erste volle Satz des Artikels 42.3
wie folgt:
"In dem Maße, in dem die Gesetze der Niederlande oder diese Satzung
nicht anders bestimmt, sind alle Beschlüsse der Hauptversammlung zu fassen.
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen, ohne dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
erforderlich.".
49.4 Dieser Artikel 49, einschließlich seiner Überschrift, erlischt mit dem spätesten Inkrafttreten."."

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator  

19.07.19 20:40

4903 Postings, 2705 Tage SuissereManagement

natürlich sind wir denen egal. Problematischer ist aber, dass im Forum bis heute immer das Gegenteil behauptet wird, dass das Management die Aktionäre etc. im Blick habe usw. Ich halte nach wie vor nichts von dem Management, auch wenn ich mit der Meinung allein auf weiter Flur stehe.

Hat sich schon jemand mal gefragt, warum sich das Management seine "Mehrarbeit" hat in Cash vergüten lassen und nicht mit Aktien oder Optionen?

Habe ich bereits damals darauf hingewiesen.  

19.07.19 20:41

1546 Postings, 5353 Tage Junited2002Weiteres HV Zeugs

http://www.steinhoffinternational.com/downloads/...20(governance).pdf
"Änderungsantrag A
Der letzte vollständige Satz des Artikels 15.7 wird geändert und hat unverzüglich wie folgt zu lauten:
"Ein Geschäftsführer kann auch vom Aufsichtsrat jederzeit suspendiert werden.".
Änderungsantrag B
Artikel 16 Absatz 2 wird geändert und erhält unverzüglich folgende Fassung:
"16.2 Der Vorstand kann eine Geschäftsordnung für seine Arbeitsweise festlegen und
Entscheidungsprozess, zusätzlich zu den einschlägigen Bestimmungen dieser Satzung.
der Assoziation. Diese Regeln werden schriftlich niedergelegt. In diesem Zusammenhang wird die
Der Vorstand kann auch die Aufgaben festlegen, die ein Geschäftsführer zu erfüllen hat.
ist insbesondere verantwortlich für. Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass
diese Regeln und die Aufgabenverteilung bedürfen ihrer Genehmigung.".
Änderungsantrag C
In Artikel 22 wird ein neuer Absatz 1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"22.1 Der Aufsichtsrat kann verlangen, dass die Beschlüsse des Vorstands von der Gesellschaft gefasst werden.
vorbehaltlich seiner Genehmigung. Der Verwaltungsrat wird schriftlich benachrichtigt über
solche Entschließungen, die eindeutig festgelegt werden müssen.".
Gleichzeitig werden die Absätze 1 und 2 (alt) des Artikels 22 in die Absätze 2 umnummeriert.
und 3 (neu).
Änderungsantrag D
Artikel 22 Absatz 3 (neu) wird geändert und erhält unverzüglich folgende Fassung:
"22.3 Fehlende Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung zu einer
der in diesem artikel 22 genannte beschluss berührt nicht die befugnis der gesellschaft.
Vorstand oder die Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschaft.".
Änderungsantrag E
Artikel 36 Absatz 2 wird gestrichen. Gleichzeitig wird die Absatzbezeichnung "36.1" des Artikels 36.1
(alt) wird gestrichen.
Änderung F
Die Artikel 47.1 und 47.2 werden geändert und haben unverzüglich folgende Fassung zu erhalten:
"47.1 Die Gesellschaft kann eine satzungsmäßige Verschmelzung mit einem oder mehreren anderen juristischen Personen vornehmen.
Entitäten. Ein Beschluss über die Durchführung einer Verschmelzung kann nur auf der Grundlage einer
Verschmelzungsvorschlag, der von den Vorständen der an der Fusion beteiligten Unternehmen erstellt wurde.
Fusion. Ein Verschmelzungsvorschlag bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Board. Innerhalb der Gesellschaft wird der Beschluss über die Durchführung einer Verschmelzung gefasst.
durch die Hauptversammlung, sofern ein solcher Beschluss nur gefasst werden kann über
einen Vorschlag des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Board. Der Beschluss über die Durchführung einer Verschmelzung kann von der Geschäftsführung gefasst werden.
Vorstand, wenn die Gesellschaft die übernehmende Gesellschaft bei der Verschmelzung ist, vorausgesetzt, dass
ein solcher Beschluss des Vorstands kann nur mit dem Vorstand gefasst werden.
Zustimmung des Aufsichtsrats.
47.2 Die Gesellschaft kann an einer gesetzlichen Spaltung beteiligt sein. Der Begriff "Spaltung".
umfasst sowohl die Aufspaltung als auch die Abspaltung. Ein Beschluss über die Durchführung einer Spaltung kann Folgendes umfassen
nur auf der Grundlage eines Spaltungsvorschlags angenommen werden, der von der Kommission vorbereitet wurde.
Vorstände der an der Spaltung beteiligten Parteien. Ein Spaltungsvorschlag muss
der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Innerhalb des Unternehmens ist die
Der Beschluss über die Durchführung einer Spaltung wird von der Hauptversammlung gefasst,
A39416503
2
vorausgesetzt, dass ein solcher Beschluss nur auf Vorschlag der Kommission gefasst werden kann.
Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Resolution
zur Durchführung einer Spaltung kann der Vorstand beschließen, wenn (i) die
Die Gesellschaft ist eine übernehmende Gesellschaft im Rahmen der Abspaltung, oder (ii) die Gesellschaft ist diejenige.
Spaltungsgesellschaft, sofern die erwerbende(n) Gesellschaft(en) ist/sind.
im Rahmen der Spaltung gegründet und die Gesellschaft wird zum alleinigen Eigentümer.
Gesellschafter davon, sofern ein solcher Beschluss des Vorstands vorliegt.
kann nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen werden.".
Diverse
- In Artikel 1.1 wird die Definition von "Versammlungsrechten" geändert und hat unverzüglich zu erfolgen.
wie folgt lesen:
""Tagungsrechte" bezeichnet die Rechte, die durch die Gesetze der Niederlande verliehen werden.
auf Inhaber von Hinterlegungsscheinen, die im Rahmen der Zusammenarbeit eines Unternehmens ausgestellt wurden, um
Aktien des Grundkapitals, einschließlich der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
auf einer solchen Versammlung sprechen.".
- In Artikel 11.5 werden die Worte "een zelfde" durch das Wort "eenzelfde" ersetzt.
- Die Kapitelangabe für den Vorstand nach Artikel 14 lautet wie folgt
geändert und erhält unverzüglich folgende Fassung:
"KAPITEL VIII.
DER VORSTAND".
- In Artikel 15.10 werden die Worte "Bij op" durch das Wort "Op" ersetzt.
- In Artikel 22.1 Unterabsatz (a) wird das Wort "één" durch das Wort "een" ersetzt.
- Im ersten vollen Satz des Artikels 29.2 wird das zweite Wort "von" durch das Wort "von" ersetzt.
Wort "en".
- Nach Artikel 30 wird eine neue Kapitelanzeige mit folgendem Wortlaut eingefügt:
" KAPITEL X
INDEMNITÄT".
- Die Absatzbezeichnung "31.1" in Artikel 31 wird gestrichen.
- In Artikel 33.5 wird das Wort "moest" durch das Wort "moet" ersetzt.
- Im ersten vollen Satz von Artikel 35.4 wird das erste Wort "preferente" ersetzt durch
das Wort "preferent".
- Im ersten vollen Satz von Artikel 35.6 wird das Wort "und" durch das Wort "und" ersetzt.
"en".
- Im letzten Satz von Artikel 44.5 werden die Worte "zuerst und" gestrichen.
- Im zweiten vollen Satz von Artikel 46 wird der Verweis auf Artikel "46" ersetzt.
durch einen Verweis auf Artikel "45"."  

19.07.19 20:43

3520 Postings, 2718 Tage prayforsteiniIch kann mit allem leben, außer

mit der Ausgabe neuer Anteile.  

19.07.19 20:44
4

3520 Postings, 2718 Tage prayforsteiniEndlich solide unter 8 Cent,

das Gezittere um die 8 Cent war ja nicht auszuhalten.  

19.07.19 20:45
2

1402 Postings, 2328 Tage RDA84Der

Spuk auf TG ist doch wieder vorbei  
Der sl Fischer freut sich n Loch in den aller wertesten  

19.07.19 20:46

4903 Postings, 2705 Tage Suissere@Haseone

was mich nervt sind all diejenigen, die immer alles völlig unkritisch sehen, gerade so, als ob wir hier ein superseriöses Unternehmenund tadellose Akteure haben.
Ich bleibe dabei: man kann das -durchaus zurecht- auch kritisch beurteilen, was hier wieder passiert. Wenn nämlich alles nur reine Formalie wäre, dann könnte das "Management" einfach mit einem Einzeiler jegliche Sorgen nehmen.
Warum geschieht das nicht?  

19.07.19 20:48

196 Postings, 2393 Tage steenbokLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 21.07.19 17:00
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Spam

 

 

19.07.19 20:48
14

81 Postings, 2557 Tage wakabajashi...

Leute, was ist los mit Euch? Bitte, wenn man eine solche Maßnahme nicht wirklich einschätzen und in den Gesamtkontext bringen kann, lasst die Beurteilung sein. Die langfristige (!) Entwicklung wird die Maßnahme richtig beurteilen.

Jedem Neuaktionär muss das Risiko bewusst sein. Für angeschlagene Unternehmen ist eine Kapitelherabsetzung und damit einhergehend eine Kapitalerhöhung ein erfolgserprobtes Mittel, um eine Liquiditätskrise zu bewältigen.

Eine reine Kapitalherabsetzung hat isoliert betrachtet nur einen Effekt, wenn es als Ausschüttung an die Aktionäre bedacht wird. Dies ist hier nicht der Fall. D.h: der Nennwert wird herabgesetzt. Das ist egal, der aktuelle Nennwert von 50ct. hat auch nicht viel mit dem aktuell gehandelten Marktpreis zu tun. Diese Maßnahme wird m.E. nun vorgeschlagen, weil es a) gesetzlich vorgeschlagen werden muss und b) weil eine Kapitalerhöhung folgen wird, die ich btw nicht als schlimm erachte, da man diese getrost als Passivtausch ansehen kann (oder DES).

Und denkt nun weiter: für ein ordentliches Rating bedarf ist eine ordentliche VFE Lage. Liquidität ist vorhanden, Cashflow (F) ist vorhanden, am Eigenkapital (V) wird gerade frisiert. Mit dem Ranking einhergehend wird dann auch die Ergebnislage frisiert (E).  Wird erhalten günstigere Zinsen und brauchen nicht mehr über 10% (die so pauschalisiert auch nicht stimmen) sprechen.

Und weil ihr so sehr auf Buchwert-Berechnungen steht (beispielhafte Zahlen):
i) Vor Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung: 1.000 TEUR Gesamtkapital, 500 TEUR Fremdkapital. Macht 500 TEUR Eigenkapital, bei 500 Shares = 1 TEUR Buchwert per Share.
ii) Nach Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung (z.B. 500 TEUR via 500 Shares): 1.000 TEUR Gesamtkapital, 0 TEUR Fremdkapital. Macht 1000 TEUR Eigenkapital, bei nun 1000 Shares = 1 TEUR Buchwert per Share.

Ergo: es kommt auf den Verwendungszweck der durch die Kapitalerhöhung generierten Mittel. Und malt den Teufel gerne an die Wand, aber diese wird kommen und macht im Rahmen der Restrukturierung definitiv Sinn. Auch wenn unser Anteil dadurch kleiner wird, wird der Kuchen jedoch so groß, dass jeder gewinnt.

Und sehe ich etwa, dass der Kurs wieder gen 0% geht? Scheißt Euch nicht ein, Emotionen sind hier falsch.

Sorry für Rechtschreibfehler, das war schnell eingetippt. Ich verabschiede mich wieder. Adios.  

19.07.19 20:48

1549 Postings, 3557 Tage kokdnLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 21.07.19 17:01
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Spam

 

 

19.07.19 20:49
2

196 Postings, 2393 Tage steenbokViel bla bla um nichts

Keiner weiß was aber jeder hat ein Mitteilungsbedürfnis.
Wartet die HV ab oder verkauft eure Anteile vorher. Aber hier wird seit 2 Stunden 99% Chitchat gepostet.  

19.07.19 20:50
1

81 Postings, 2557 Tage wakabajashikleine Ergänzung

kleine Ergänzung:

wenn der aktuell gehandelte Markpreis 100 EUR und der in der Satzung festgeschriebene Nennwert 5 EUR ist, spricht doch auch kein Mensch über die 5 EUR Nennwert - oder?

 

19.07.19 20:52
4

474 Postings, 2434 Tage Regenzapfer80erstmal den Investorentag abwarten

und die Dinge einsortieren, die da an Infos auf dem Tisch liegen. Bei den ganzen Unsicherheiten und Interpretationen wird einem ganz schwindelig. Raucht mal was - The Dude abides….  

19.07.19 20:52
3

24234 Postings, 8036 Tage harry74nrwWeil Fraitach ist , Suissere

du bist ja sicher kein Bot und kannst wenn der englischen Sprache nicht zu 100 % mächtig
genauso wie bereits 4 andere Forenteilnehmer die Übersetzung lesen.

Niederländisches Gesetz muss eingehalten werden. Händchen halten bei Investionsentscheidungen, um mal einen Vergleich zu nehmen, kann hier niemand!

Risikolos ist nur die Rente (N. Blüm)

 

19.07.19 20:58
6

81 Postings, 2557 Tage wakabajashi...

und denkt auch nochmal in eine andere Richtung:

Aktionäre erhalten kein Bezugsrecht, d.h. ein Anker steigt ein oder aber Gläubiger. In beiden Fällen wird ein starkes Committment abgegeben, sodass auch vernünftige Kurse das Ergebnis sein sollten.

Jetzt verabschiede ich mich aber wirklich, die letzten paar Seiten Forum haben mir schon einen hohen Puls beschert. Danke dafür.  

19.07.19 21:02
2

4903 Postings, 2705 Tage Suissere@harry74nrw

Tut mir leid, nach dem Lesen der Posts und dem Kurssturz haben mich meine Befürchtungen kurz übermannt. Nach nochmaligem Lesen bin ich der Meinung, dass alles gut ist. Nie werden wir ein DES oder eine Kapitalerhöhung sehen. Sowas macht das Management nicht. Die sind auf unserer Seite!  

19.07.19 21:05
5

724 Postings, 2801 Tage Fun_trader99Situation Anfang 2017

Nennwert 0,50€ pro Aktie
Buchwert 3,50€ pro Aktie
Kurswert 5,00€ pro Aktie

Denkt mal drüber nach.  

19.07.19 21:05
3

4471 Postings, 3529 Tage hueyHat eigentlich jemand zur Kenntnis.....

.... genommen, dass auch einige Boni erhöht werden sollen?

Das macht mit Sicherheit kein Pleiteunternehmen!

Huey  

19.07.19 21:09
8

70 Postings, 2220 Tage Stefan Köpplbin da mal raus

da geht bei mir der alarm los leute. auf sowas wie gerry weber oder cook kann ich verzichten. trotzdem viel glück noch.  

19.07.19 21:12

2113 Postings, 5302 Tage MSirRolfiDenke Aktien mit Nennwert sind ein Auslaufmodell!

"Steinhoff nimmt somit an der Zukunft teil und stellt auf  sozusagen  Stückaktien um!
Nur meine Meinung!

Echte und unechte Stückaktien

In Deutschland sind Stückaktien seit dem Jahr 1998 zugelassen. Der Eigentümer einer solchen Aktie ist zu einem bestimmten Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft beteiligt. Deutsche Stückaktien werden auch als unechte Stückaktien bezeichnet, weil sie auf den Anteil am Grundkapital beziehen, nicht aber auf einen Anteil an der Gesellschaft. Echte Stückaktien dagegen, die vor allem in den USA und Kanada verbreitet sind, werden auch Quotenaktien genannt. Auch wenn der Nennwert für diese Aktienform grundsätzlich nicht festgelegt ist, muss er mindestens 1 Euro betragen. (Inhaberaktie: Was genau bedeutet das?)
Aktien ohne Nennwert

Hat eine Aktiengesellschaft ausschließlich Stückaktien vergeben, dann würden alle diese Aktien zusammengezählt dem gesamten Grundkapital der Gesellschaft entsprechen. Oft ist diese Art der Aktie daran zu erkennen, dass sie einen bestimmten Namenszusatz trägt: die Abkürzung "o. N.", die für "ohne Nennwert" steht. Die sogenannten Nennwertaktien lauten im Gegensatz zu Stückaktien auf einen bestimmten, feststehenden Geldbetrag. (Nennwertaktie: Aktie für einen bestimmten Geldbetrag)"

https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/...au-bedeutet-das-.html

SIR  

19.07.19 21:12
1

2623 Postings, 5068 Tage fuXaSeit 20:48

Ist kein share über Tisch gegangen ??

 

19.07.19 21:15
4

3520 Postings, 2718 Tage prayforsteini...

 
Angehängte Grafik:
screenshot_20190719-211422__01__01.jpg (verkleinert auf 61%) vergrößern
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