Kurz nochmal zu diesem Thema bevor das hier wieder in den falschen Hals kommt, gemäß consent request number 4 scheint es wie vorhin geschrieben ja nun so zu sein, als wenn hinsichtlich der möglichen Steuerforderungen ex DE vs SEAG Bewegung reingekommen ist, die Forderung scheint bei 90 Millionen zu liegen, daher wird diese Summe innerhalb des genannten request number 4 ja auch als maximum genannt, nun liegt es an der Gesellschaft und deren Beratern abzuwägen, ob man noch versucht zu verhandeln oder ob diese Summe nicht ggf. bereits ein guter Deal ist, abwarten und Tee trinken, Seitens des Finanzamts wird es so oder so eine Schätzung sein, da sie mit Sicherheit durch dieses ganze Buchungschaos nicht 100% durchblicken werden.
@Bobby, danke für deine Rückmeldungen, wie Steinhoff die Angelegenheit verbucht bzw. in welcher/aus welchem Topf die Summe beglichen wird, ist mir grundsätzlich erst einmal relativ egal, wichtig für mich zu wissen ist, dass Bewegung in der Angelegenheit drin ist und wir uns diesbezüglich auf der Zielgeraden bewegen, es ist immens wichtig in diesen steuerlichen Bereich Verbindlichkeit rein zu bekommen.
@Suissere, bevor du diese Information nun für deine Psychospielchen hier nutzt, gehe ich doch einfach nochmal auf dieses Thema ein. Die Befürchtung (der war nur für dich ;-), dass die SEAG steuerlich toxisch geladen ist wurde hier im Forum auch das ein oder andere mal thematisiert, es werden Steuerforderungen auf den Konzern zu kommen und augenscheinlich haben wir nun in DE zu mindestens dazu auch mal eine konkrete Zahl, ausstehenden wären dann halt noch Ergebnisse der Überprüfungen ex AT & ZA, jedoch & dies ist nun mal in der Tat so und wurde bereits auch im 2017er Report angerissen hat der Konzern ggf. auch Anspruch auf Steuerrückzahlung aufgrund zu hoch ausgewiesener Gewinne. Ich bin mit nun gerade nicht zu 100% sicher wo der Konzern seine Hauptsteuerlast gezahlt hat, würde jedoch einfach mal auf NL tippen, da dort ja nun mal der Sitz der Holding ist & somit wäre der Anspruch der Steuerrückerstattung in den Niederlanden zu platzieren.
In welcher Größenordnung diese Rückforderungen liegen vermag ich nicht zu schätzen, genauso wenig wie die möglichen anfallenden Steuernachzahlungen in AT & ZA, jedoch sehe ich die nun bekannt gewordene Summe ex DE mit maximal 90 Millionen Nachzahlung im Verhältnis zur durchaus möglichen Rückforderung in NL (wenn wir nun mal weiterhin davon ausgehen, dass die Hauptsteuerlast dort abgeladen wurde) als gering an. Man sollte sich jedoch darauf einstellen, dass die mögliche Steuerrückforderung nicht von heute zu generieren ist, die Behörden werden mit Sicherheit nicht auf solche einen Antrag gewartet haben & so oder so erst einmal ablehnen. |