Leistungen für Flüchtlinge gibt es nur im Land der Wohnsitzpflicht. Sind die Flüchtlinge nicht dort, werden die Leistunge gestrichen. Wenn Flüchtlinge woanders wohnen wollen, dürfen sie das, haben aber keinen Anspruch auf Leistungen mehr. Wenn man die Gesetze lesen kann und durchsetzen will, ist bald wieder Ordnung in Deutschland. Und nicht, wie derFranke richtig sagt: Geld fördert Fremdenliebe ungemein. Der Oberbürgermeister Baranowski hat aber wohl mehr auf Zuschüsse gehofft. |