Bundesverfassungsgericht erklärt Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig.
Es gibt anscheinend noch Richter die Denken können und nicht alles durchwinken!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Coronakrise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands.
Konkret ging es um 60 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2021. Der Bund hatte während der Coronapandemie den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung in dieser Höhe aufgestockt. In solchen Notfallsituationen ist das trotz im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse möglich. Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihren Folgen gebraucht.
Die Ampelkoalition wollte das Geld daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) nutzen, aus dem zahlreiche Förderprogramme bezahlt werden. Die Regierung schichtete die Summe mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. Sie argumentiert auch damit, dass so die infolge von Corona schwächelnde Wirtschaft angekurbelt werden sollte. Doch 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag legten dagegen in Karlsruhe Einspruch ein, weil aus ihrer Sicht auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.
Entscheidung könnte Haushaltspolitik auf den Kopf stellen Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gab den Klägern nun recht. Die Entscheidung könnte wegweisend sein für die künftige Haushaltspolitik und den Umgang mit der Schuldenbremse.
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert. Sie soll die Staatsverschuldung begrenzen und sieht vor, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Für den Bund ist höchstens eine Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt. In außergewöhnlichen Notsituationen kann die Schuldenbremse aber außer Kraft gesetzt werden.
Völlig überraschend kommt die Entscheidung nicht. Zum Prinzip, Geld für schlechte Zeiten beiseitezulegen, hatte der Chef des Bundesrechnungshofs dem SPIEGEL schon im Sommer gesagt: »Das entspricht nicht den Regeln des Grundgesetzes.«
mfg.meht.
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