Ausgaben diesbezüglich besonders kritisch hinterfragen, denn die Ausgaben (Besoldungserhöhung) werden ja per Beschluss erwirkt.
Dass heißt, der Steuerzahler muss es zahlen, ob er will oder nicht. Bei Beamten gibt es auch keine Produktivitätssteigerung oder gar freien Wettbewerb.
Daher kann man die Gehälter aus der freien Wirtschaft damit nicht vergleichen, denn dort müssen die Gehälter unter freien Wettbewerbsbedingungen erwirtschaftet werden,
unter der Premisse, dass die Kunden die Dienstleistung freiwillig gegen Bezahlung in Anspruch nehmen oder das Produkt aus eigenen, freien Stücken kaufen.
Bei Steuern ist das ja nicht der Fall. Es gibt die Abgabenpflicht, ähm Steuerpflicht. Und wer nicht zahlt, der kommt im Extrem sogar in den Knast, wie man am Beispiel Hoeneß sehen kann.
Böse Zungen könnten behaupten, dass die Strafe für Steuerhinterziehung teilweise deswegen so hoch ist, weil man den Staat oder aber die Beamten um eine Aufbesserung der Besoldung bescheißt. Und danach wird der säumige Zahler von Beamten verhaftet, von Beamten angeklagt, von Beamten verurteilt und danach von Beamten in begrenzten Örtlichkeiten verwahrt ..... |