.... und den Börsenbetreiber in die Pflicht zu nehmen? Für Umsätze zwischen täglich Null und ein paar verfledderter Tausender? Schmunzel. Lach. Pruust. Der Börsenbetreiber hat wohl heute noch alle Hände voll zu tun, um Schadenersatzforderungen und Reputationsschäden zu minimieren bezüglich eines prominenten "DrahtKarten"- Debakels.
Meines Erachtens ist der Börsenbetreiber davon befreit, eine Firma überwachen zu müssen, deren durchschnittliche Börsen- Tagesumsätze nicht mal einen Bruchteil eines sterbenden Geschäftes eines Fleischhauers in Hintertupfendingen betragen.
Ich entbinde den Börsenbetreiber auch davon, dass er Verantwortung tragen sollte für die Interpretation der Bilanzen, G+V Rechnung und sonstiger absurden schriftlichen Absonderungen seitens der Firma.
Als Fussnote, nur so am Ende und überhaupt nicht wichtig sei vermerkt, dass es öffentlich nachzulesen war/ist, dass die Initiatoren doch tatsächlich über 6 Millionen Aktien im Nennwert von einem lausigen Euro ausgegeben haben für die Einbringung einer vor ein paar Monaten gegründeten MinimalGmbh (mit Kapital 20k Euro). Ob nun das Kapital damals (nach 6 Monaten) ohne Umsatz überhaupt noch vorhanden war, weiss man nicht und ist auch irrelevant. Die Jungens, welche über 6 Millionen Aktien zu maximal 20k Euro Gründungskapital "bekommen" haben, haben im besten Fall 0.00333 Euro/Aktien "bezahlt" mit dem Verkauf an die AG.
Die Abzocke lief schon. Und wer will sich denn schon die Mühe machen, bei einem Aktienkurs der nicht einmal das 10- fache darstellt, was man schon eingesackt hat, die Zahlen richtig zu stellen.
Das verwirrt ja nur den Kleinstanleger, der mit dem Weihnachtsgeld meint, innert Tagen reich zu werden.
Und wer will das schon?
|