Du lieferst den Beweis selber mit Deinem Post. Mit seinem Vorschlag ist der Vorschlag des Kreditinstituts gemeint. Denn ein Kreditinstitut unterbreitet den Aktionären die ein Depot bei ihnen haben und dort die Aktien halten einen Abstimmungsvorschlag. Gibt der Aktionär keine Weisung also somit dem Vorschlag durch eine allgemeine Vollmacht zustimmt oder gibt er eine Vollmacht mit der Weisung das er dem Vorschlag zu stimmt oder in Teilen zustimmt und die Bank weicht dann von ihrem Vorschlag ab - den entweder zugestimmt hat mit der Weisung oder keine Weisung abgeben hat aber die Vollmacht - dann muss die Bank dem Aktionär die Gründe mitteilen.
Hast Du es jetzt verstanden? DAs ist ein anderer Sachverhalt und hat nichts damit zu tun das wenn ich der Bank eine Weisung erteile die wenn sie anders abstimme will diese das machen kann. Bei ihren eigenen Vorschlägen kann sie es natürlich machen. |