ComDirect selbstständig bleibt, denn in dem Schreiben klingt das schon anders.
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es ist soweit: Der Zusammenschluss von comdirect und Commerzbank ist erfolgt. Aus der comdirect bank AG wird „comdirect – eine Marke der Commerzbank AG”.
Was bedeutet die Verschmelzung rechtlich für Sie?
Am 02.11.2020 wurde mit der Eintragung in das Handelsregister der Zusammenschluss von comdirect mit der Commerzbank vollzogen. Bei der Verschmelzung handelt es sich um einen rechtlichen Schritt, der sich organisatorisch zunächst kaum auswirkt. Karten, IBAN, Produkte und Konditionen bleiben für Sie derzeit unverändert, ebenso alle bisherigen Kontaktmöglichkeiten.
Die Commerzbank AG ist Rechtsnachfolgerin aller Verträge der comdirect bank AG, also auch des mit Ihnen geschlossenen Vertrages. Die Vertragsbedingungen beziehen sich auf die unter der Marke „comdirect” angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Sämtliche Informationen und Beschreibungen der Vertragsbedingungen erstrecken sich ausschließlich auf das unter der Marke „comdirect” bereitgestellte Angebot.
Gläubigerwechsel
Ihr Gläubiger ist mit Inkrafttreten der Verschmelzung die Commerzbank AG. Das betrifft zum Beispiel von Ihnen in Anspruch genommene, eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehungen, Raten- oder Wertpapierkredite. Gleiches gilt für Wertpapier- und Geldsparpläne, sofern die Besparung des Sparplanes durch ein externes Konto erfolgt, die Sparrate also per Lastschrift eingezogen wird. Bei dem für den Lastschrifteinzug erteilten Mandat, sei es für Kredite oder Sparpläne, ändert sich die Gläubiger-Identifikationsnummer von derzeit DE54CDB00000065539 (ehemals comdirect bank AG) auf DE38ZZZ00000020140 (Commerzbank AG). Die Umstellung erfolgt durch uns.
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Die Übernahme berührt die rechtliche Selbständigkeit der Comdirect nicht klingt doch anders, oder? |