Budapester Abkommen zwischen der Ukraine, Rußland, Großbritannien und den USA besagt, daß die letztgenannten drei Mächte die Souveränität und die Unverletzlichkeit der Grenzen der Ukraine garantieren.
Nun aber ist die Situation so:
-- Rußland hat das Agreement gebrochen, bereits mit Annektion der Krim in 2014 und erneut in 2022 durch den Angriffskrieg
-- Und die anderen beiden haben nichts dagegen unternommen, was im Ergebnis nichts anderes ist als ebenfalls ein Bruch des Abkommens, und zwar durch Nichteinhaltung der Garantiezusagen.
Im unserem Strafrecht wäre das unterlassene Hilfeleistung, und zwar mit Vorsatz.
Somit sind genaugenommen alle drei Garantie-Mächte vertragsbrüchig geworden. |