"...jetzt ist auch in den usa für ein byfavo als komplett zugelassenes produkt die werbung vollumfänglich möglich. "
hier kann ich dir m.M. nur teilweise zustimmen, aber halt nur meiner Meinung nach:
Ich denke die Zulassung hat nichts mit der DEA-Klassifizierung zu tun. Die DEA stuft den Wirkstoff lediglich, in Abhängigkeit der Suchtwirkung, in Klassen von 1 - 5 ein. Diese Klassen haben z.B. Einfluss darauf, unter welchen Sicherheitsbedingungen ein Wirkstoff gelagert werden muss ....
Da Byfavo die Zulassung hat, darf es bestimmt auch beworben werden, denke ich. Aber ob Werbung wiederum überhaupt Sinn macht ohne die Klassifizierung zu kennen, weiß ich nicht .....
Da laut Acacia >80% der Behandlungen über sogenannte "anesthesia provider" abgewickelt werden, wäre es vielleicht sinnvoll diese Gruppe nach Vermarktungsstart bei der Recherche mit ein zu beziehen, möglich dass da ja künftig vermehrt Werbeaktivität stattfinden wird .... |