ADRs dienen der Erleichterung von Geschäften mit ausländischen Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Das ADR kann an einer amerikanischen Börse gehandelt werden, ohne dass sich die Aktiengesellschaft dem vollständigen Zulassungsverfahren der United States Securities and Exchange Commission (SEC), das ansonsten für eine Börsennotierung notwendig wäre, unterziehen muss.
Motive für die Emission von ADRs liegen unter anderem in den Anforderungen für die Börsenzulassung in den USA, wo beispielsweise ausschließlich Namensaktien zum Handel zugelassen werden können, nicht dagegen die in Deutschland dominierende Gattung der Inhaberaktien. Ein weiterer Grund für die Konstruktion von ADR-Programmen liegt darin, dass bestimmte amerikanische institutionelle Investoren, wie staatliche Pensionsfonds, Lebensversicherungsgesellschaften oder Kreditinstitute, Beschränkungen hinsichtlich deren Investment in ausländische Wertpapiere unterliegen. Da ADR wie amerikanische Aktien behandelt werden, kann so ohne die Emission von Aktien auf dem US-Kapitalmarkt dieser von ausländischen Unternehmen genutzt werden. |