Laut Tagungsordnungspunkten zur Einberufung der HV soll der Vorstand/Aufsichtsrat für weitere Wandelschuldverschreibungen ermächtigt werden. Mir scheint als wenn Sygnis auf den Geschmack gekommen ist, sich mittels verschuldung weitere gesellschaften einzuverleiben.
dazu sag ich nur, im falle der ausübung werden die schuldverschreibungen auf der bilanz lasten und ggf. bei wandlung den kurs verwässern. wer an sygnis interesse hat, muss nun einen langen atem haben und sinnvoll ist hier immer mal wieder nachzukaufen.
"May 28, 2018 09:05 ET (13:05 GMT) Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 65.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 6.500.000 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 und insgesamt bis zu EUR 6.500.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Von der Ermächtigung wurde teilweise Gebrauch gemacht. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität einzuräumen, soll die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2016 nun aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts ersetzt werden.
weiterhin heißt es.... _________________ b) *Volumen* Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Juli 2023 einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten (gemeinsam nachfolgend auch '*Schuldverschreibungen*' genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 40.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 40.000.000,00 gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten Kapital, aus bestehendem oder künftigem genehmigten Kapital und/oder aus Barkapitalerhöhung und/oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/oder einen Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen. " |