Zwangsgelder sind eben keine Geldstrafen. Das ist Fakt. Es wäre Ihnen nicht egal, wenn sie verantwortlich eine Gesellschaft führen müssten. Dann würde ihr Know-How schon daran scheitern, wie sich Zwangsgelder verbuchen lassen gegenüber tatsächlichen Bußgeldern oder Geldstrafen.
Das Versäumnisse vorliegen bestreitet niemand. Es sollte aber - wenn man angibt FAKTEN zu nennen - nicht Schlussfolgerungen auslösen, welche mit dem tatsächlichen Recht und Realität nichts zu tun hat. Das ist dann nur die Leute falsch informieren, zu verunsichern, welche noch weniger wissen als sie.
Nach ihrem Vortrag müsste es nur ausreichen, wenn sie einen Link versenden, aber ihre ungeprüften Schlussfolgerungen einfach sein lassen.
Und das ihnen die Versäumnisse ausreichen, das sie nicht investieren, bleibt ihnen unbenommen. das haben sie seit langer Zeit kund getan.
Kernfragen interessieren sie aber auch nicht und die wären sicherlich andere, als nur die ständige Wiederholung von Bafin-Mitteilungen.
Z.B. die Fragen, die ich schon zuvor stellte, was es sich derzeit mit dem Verfahren auf sich hat gegen frühere Organe und ob dieses erfolgreich für die Gesellschaft zu Ende geführt werden kann. Und ob insgesamt die Gesellschaft operatives Geschäft erhält. Das ist doch tatsächlich maßgeblich (zumindest für mich).
Wir kennen uns nicht, aber ihre halben Ausführungen mit der Aktivierung von streitbaren Forderungen zeigt mir schon von der Wortwahl, dass sie vermutlich weder vom Fach sind und vermutlich noch nie eine Bilanz aufgestellt haben. Aber nur deshalb führt ein Diskurs ins Leere und bringt nichts.
Meinungen kann jeder haben, auch mein fünfjähriger Sohn hat über den Tag verteilt die eine oder andere Meinung. |