das Finale, oder können die das Geld aufbringen?
Nocheinmal der Text vom 25.01.17
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute auf ihrer Webseite bekanntgegeben, bereits am 11.01.2017 Zwangsgelder in Höhe von 140.000 € gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt zu haben.
Die Androhung dieser einigermaßen rabiaten Entscheidung war bereits im vergangenen Herbst erfolgt, wie unter anderem auch wir berichtet hatten. Hintergrund der Strafmaßnahme sind offensichtliche Verstöße gegen Veröffentlichungspflicht und Rechnungslegungsunterlagen. Der sofort vollziehbare Bescheid ist zunächst allerdings noch nicht bestandskräftig.
Nach wie vor scheint - jedenfalls den öffentlich zugänglichen Quellen zufolge - bei der Firma Maier + Partner nicht wirklich alles zum besten zu stehen, um eine immerhin vorsichtige Formulierung zu wählen. Ganz im Gegenteil offenbaren schon auch nur vorsichtige Nachforschungen ein wüstes Hauen und Stechen in den Reihen der verantwortlich handelnden Personen. Gänzlich undurchsichtig erscheint dem arglosen Betrachter der Szenerie die Gemengelage, nur mühsam lässt sich hier ein sinnstiftender Handlungsfaden durchs unmoralische Dramolett erahnen.
Der erfahrene Marktbeobachter jedenfalls dürfte zu dem sicheren Schluss kommen, dass hier im Verlauf der gesamten Geschichte Kapital in erheblichem Umfang und aus einer Vielzahl unterschiedlicher Quellen - zu denen sicherlich ein gerüttelt Maß argloser Kleinanleger zu zählen ist - über mehr oder weniger dunkle Kanäle entfleucht, verschwunden, versickert und zerronnen ist. Solcherart geprellte Investoren wiederum könnten sich möglicherweise die Frage stellen, wer für das angerichtete Desaster verantwortlich ist und gegebenenfalls schadensersatzpflichtig zu machen wäre. |