Der Bezugspreis, der von den Aktionären zu zahlen ist..(...) wird je bezogener Aktie 3,50 EUR nicht übersteigen und wird am oder um den 17.10.2018 festgelegt.
Der Bezugspreis wird..(...) unter Berücksichtigung des nach dem Handelsvolumen gewichteten Durchschnittspreises der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA vom Beginn der Bezugsfrist am 9.10.2018 bis zum Börsenschluß am Tag VOR dem Festlegungstag, voraussichtlich am oder um den 16.10.2018 festgelegt, abzüglich eines im Ermessen des Vorstandes...(...).....
Der Bezugspreis ist spätestens am 22.10.2018 von allen Aktionären zu bezahlen, die ihre Bezugsrechte ausüben.
SIEHE: epigenomics, Prospectus, Seite 45 und 46. -
1. unter Berücksichtigung des nach dem Handelsvolumen gewichteten Druchschnittspreises..(....)...
Was heißt das: unter Berücksichtigung?......berücksichtigen kann ich sehr sehr sehr viel. Aber was heißt das konkret??
2. Die Obergrenze wird mit 3,50 EUR angegeben. Warum wird diese Obergrenze kommuniziert? Der nach dem Handelsvolumen gewichtete Durchschnittspreis wird sich sowieso - so wie es aussieht - irgendwo bei 2,06 EUR einpendeln.........ES SEI DENN, es gibt bis zu dem Tag vor Festlegung des Bezugspreises (16.10.2018) noch eine Überraschung......
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