Ich habe mir den Text der Adhoc zur KE noch ein paar mal durchgelesen. Woher interpretiert ihr, dass alle nicht gezeichneten BZR in die USA gehen sollen?
Hier nochmal der Text: „Neue Aktien, die während der Bezugsfrist nicht gezeichnet werden, sollen ausgewählten qualifizierten Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung angeboten werden. Die Quirin Privatbank AG ist Bookrunner in Europa und alleiniger Underwriter der Transaktion. Alleiniger Platzierungsagent für die Privatplatzierung in den U.S.A. ist Raymond James & Associates, Inc.“
Klingt für mich so, dass für Europa Quirin und für die Staaten Raymond James zuständig sind. Ich lese daraus nicht, dass alles was an BZR nicht gezeichnet wird in die USA gehen soll, schließlich steht der Part mit Raymond James in einem separaten Satz und ist kein Nebensatz. Auch das die Chinesen raus wollen, wie es hier schon gemutmaßt wurde, kann ich aus der Meldung nicht entnehmen oder reininterpretieren. Die Zuständigkeit der o.g. Banken liegt sicherlich an den beiden Börsenplätzen, in Deutschland und in den USA wegen der ADR. Die Chinesen müssen ihre bisherigen Aktien ja auch in D gekauft haben. Daher können auch Sie ein „ausgewählter internationaler Investor“ sein.
Was CFIC angeht, wollen Sie Ihre eigenen Bezugsrechte ausüben, aber nur als Sonderbedingung in Sachwerten. Dadurch müssen sie dafür nicht an die eigene Liquidität ran, zumal sie das Geld durch die WA ja eh zurück bekommen. Aber auch sie können über die gekauften oder angebotenen BZR noch weitere Anteile kaufen. Und mal ehrlich, WENN es doch noch ein erneutes Angebot der Chinesen geben sollte, dann macht es durchaus Sinn, momentan noch nicht eindeutig zu sagen, dass Zours und die Chinesen die übrigen BZR bekommen sollen. Da würden die Spekulationen den Kurs zu früh anheizen. Es müssten weniger neue Aktien emittiert werden, sodass das benötigte Geld durch den höheren Kurs schneller erreicht wäre. Und das wäre natürlich doof, da die Chinesen dann nicht genug Aktienanteile einsammeln könnten und so die Ausgangslage für ein neues Angebot noch zu schlecht wäre.
Was den fehlenden Preis angeht, denkt bitte an den Vorabend vor dem Ende der Annahmefrist im letzten Jahr. Wenn gewollt ist, dass der Freefloat kleiner wird um ein erneutes Angebot leichter durchzubekommen, dann will ich doch gar nicht, dass die Kleinaktionäre die KE zeichnen. Also leg ich den Termin der Preisbekanntgabe erstmal sehr spät, sodass durch die Unsicherheit die BZR veräußert werden oder verfallen und somit an die ausgewählten internationalen Investoren geht. Zudem sieht der Kleinaktionär bei den BZR ein kleines Schmerzensgeld im Depot eingebuchtet, welches er ja schon gern mitnehmen möchte.
Falls das nicht klappt, kann ich, wie im letzten Jahr, ja nochmal eine Panik-News rausbringen und dann die BZR einsammeln. Der Kurs fällt dann zwar erstmal, aber das ist ja auch egal, denn so zeichnet auch der letzte Kleinaktionäre nicht, da es über die Börse ja günstiger wäre zu kaufen. Die BZR gehen dann wieder an die ausgewählten Investoren und die haben sicherlich schon gesagt, bei welchem Kurs die KE stattfinden soll.
Und wäre das so schlimm die BZR zu verkauen? Ich sage nein. Denn sehr viele sehnen sich ein neues Angebot herbei, weil sie endlich raus wollen. Warum also dann nicht einfach das Schmerzensgeld mitnehmen, die BZR verkaufen und hoffen, dass der potentielle neue Epi-Besitzer genügend Anteile zusammenbekommt und endlich das Angebot raushaut. |