...stutzig macht ist die Dauer der Prüfungen. Eine Gesellschaft, die vom Leasing lebt, ist an sich leicht zu prüfen. Denn für jeden Leasinggegenstand muss es ein Inventar geben und eine Rechnung über dessen Anschaffung. Passend dazu muss es einen Herkunftsnachweis der dafür aufgewendeten Mittel geben und die jeweils vorgenommenen Abschreibungen müssen im Inventar nachzuprüfen sein. Zu jedem Leasinggegenstand muss es auch jeweils einen Leasingnehmer geben, mit diesem einen Leasingvertrag und von diesem regelmäßige Zahlungseingänge der vertraglich vereinbarten Leasingraten.
In bald 7 Monaten (!) sollte sich solch ein Geschäft ja wohl prüfen lassen. Es sei denn, Lieferanten, Leasingnehmer oder verbundene Unternehmen verweigern die Kooperation und die Lieferung von Daten oder Auskünften (Wie wir es von diversen Betrugsfällen her kennen).
Mir gefällt die Verzögerung und die in den Raum gestellte Vorlage von nicht testierten Abschlusszahlen (die rechtlich ohne Testat eines Abschlussprüfers -siehe §316 HGB - völlig wertlos sind) gar nicht!
Dieser Perring und seine Entourage mögen ja Aasgeier sein, aber bisher ist deren Trefferquote beim Aufspüren von Leichen leider recht gut und ich werde allmählich unrund... |