hab das Angebot auch bekommen. Diskussion im Nachbarforum hierüber. Einige meinen, dass Springtime P.E. das Geschäft auch wieder rückabwickeln könnte, falls sie mit den Klagen keinen Erfolg haben. Da ist in den Geschäftsbedingungen so ein Satz.
Ich interpretiere das aber anders: (Auszug)
""die Aufforderung ohne den Kauf von Schadensersatzansprüchen zu beenden und rückabzuwickeln"
M.M. nach bezieht sich hier das Wort "rückabzuwickeln" auf die Aufforderung...denn auch diese Aufforderung zum Verkauf der Schadensersatzansprüche ist rechtlich gesehen ein "verbindliches Angebot". Ich interpretiere die Aussage so, dass P.E., falls neue rechtliche Erkenntnisse vorliegen, die Aufforderung ohne den Kauf beenden und "die Aufforderung" dann auch rückabwickeln kann (d.h. diese Aufforderung im Ganzen widerruft)
sonst müsste es heißen: "die Aufforderung ohne den Kauf von Schadensersatzansprüchen zu beenden und gekaufte Schadensersatzansprüche rückabzuwickeln!"
das ist meine bescheidene Meinung... gibt denn hier keinen Juristen an Board?
Außerdem mal realistisch betrachtet: Nehmen wir mal an, dass PE Schadensersatzansprüche von 5.000 Kleinanlegern aufkauft und denen 8 % ihres Verlustes dafür zahlt. Wenn sich dann 12 Monate später herausstellt, dass sie Nichts dafür an Entschädigung erhalten, wie sollen sie dieses Geld von den Kleinanlegern denn wieder eintreiben? Die Firma sitzt in der Schweiz....und eine Forderung aus der Schweiz in Deutschland einzutreiben, bei so vielen kleinen Beträgen...das ist doch gar nicht rentabel umsetzbar. Ihr könnt m.M. nach davon ausgehen, dass sich ein Großteil der Anlage weigern würde, das erhalten Geld aus dem Kauf zurückzuzahlen. Und diese schwurbelige Formulierung ist m.M. nach auch juristisch durchaus angreifbar. Viel einfacher wäre es doch dann für P.E. direkt mit offenen Karten zu spielen und im Erfolgsfall, ohne Kostenrisiko, 10 % des Verlustes anzubieten, ohne das Geld "vorzulegen".
Also ich glaube, dass mit Verkauf der Schadensersatzansprüche beiderseits ein Rechtsgeschäft getätigt wird, dass damit erledigt ist. Nix mit Rückabwicklungsmöglichkeit.
Meinungen?
Gruß
K. |