4. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Durch Rücktritt von seinem Amt ist Herr Sebastian Freitag mit Wirkung zum 30. September 2010 aus seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats ausgeschieden; dieses Amt ist daher neu zu besetzen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Klaus Kühn, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bayer AG, wohnhaft in Köln, Deutschland, für die Dauer der Amtszeit, für die Herr Sebastian Freitag gewählt worden war, mithin für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2012 beschließen wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Kühn ist Mitglied des Aufsichtsrats der Flossbach von Storch AG, Köln (Vorsitzender des Aufsichtsrats) und ist Mitglied eines vergleichbaren inländischen Kontrollgremiums, nämlich dem Gesellschafterausschuss der HELLA KGaA HUECK & CO, Lippstadt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 10 Absatz 1 der Satzung i.V.m. § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind Hr.Kühn wird also für ca. 6Stunden gewählt damit für die Zeit der HV 6 AR-Mitglieder vorhanden sind. AR sollte dann aber auf 3 geschrumpft werden. Jetzt steht hier aber wieder 6 ... hmm ? |