von Rechtsanwalt Oliver Priess
Aktuell 30. Juni 2006:
Die Übernahme der Corbracrest AG durch die Carlyle International Inc. ist geplatzt! - ?
Cobracrest AG & Co KG (nachf.: Cobracrest AG bezeichnet) hat heute auf Ihrer Website mitgeteilt, dass der Übernahmevertrag Carlyle / Cobracrest London aufgehoben worden ist. Eine Vielzahl von Anlegern hatte seit der Veröffentlichung des Übernahmeangebotes preiswert am Markt Aktien erworben in der Erwartung, diese für 5,23 € an die Carlyle International Inc. verkaufen zu können. Wir haben die Entwicklung seit Anfang April im Internet fortlaufend dokumentiert und unsere Skepsis ausgedrückt. Zu unserem Bedauern wurden wir nun in unserer Skepsis bestätigt.
Die Mitteilung vom 30. Juni 2006 spricht für sich. Dennoch einige Anmerkungen: Das Angebot der Carlyle International Inc. richtete sich an die Aktionäre der Cobracrest AG. Das Angebot begründet bei Annahme ein Aktienkaufvertrag mit dem jeweiligen Aktionär. Es begründete daher einen Übernahmevertrag mit der Cobracrest London als Aktionärin der Cobracrest AG (Berlin). Diesen Vertrag können die Parteien aufheben - jedoch nur diesen Vertrag. Das Angebot der Carlyle International Inc. an die übrigen Aktionäre ist hiervon zunächst nicht betroffen. Es bleibt wirksam und damit für die Carlye International Inc. bindend.
Der Umstand, dass die Carlyle International Inc. mit dem Hauptaktionär Cobracrest London die Aufhebung des Vertrages vereinbart hat, berechtigt die Carlyle International Inc. – nicht zur Rücknahme des Angebotes. Dies umso mehr, da die Carlyle International Inc. den Grund für die Rücknahme durch Nichtvorlage des erforderlichen Prospektes selbst geschaffen hat und dieser Grund auch kurzfristig durch Erstellung eines Prospektes beseitigt werden könnte. Weshalb beratende Anwälte die Aufhebung des Vertrages empfehlen sollten, bleibt schleierhaft. Interessengerecht wäre für die Aktionäre, d.h. auch die Cobracrest (London), auf Fertigstellung des Prospektes zu drängen, Erfüllung zum Kurs 5,23 € oder Schadensersatz zu verlangen. Interessant wäre in diesem Zusammenhang die namentliche Benennung der Anwaltskanzlei.
Ebenso interessant auch der Hinweis: „Zudem war völlig offen, inwieweit geblockte Aktien in den Markt geflossen sind“. Zwei Fragen wollen wir stellen: Wer hatte geblockte Aktien? Wer hat dann den (zweiten) Grund geschaffen, die Übernahme zu vereiteln? Welche Angaben hat Cobracrest AG zu Freefloat gemacht und wie waren die tatsächlichen Handelsumsätze?
Nun wird die Ausgabe von Gratisaktien angekündigt. Die Ausgabe von Gratisaktien kann jedoch den Aktienkurs schwächen und das Vermögen der Aktionäre beeinträchtigen – es sei denn den neuen Aktien stehen Einlagen in die Gesellschaft gegenüber.
Die Information der Cobrcrest AG vom 26. Juni 2006 (s.u.) legt nahe, dass der Umstand des fehlenden Börsenprospekts schon länger, d.h. vor dem 26 Juni 2006, bekannt war ("weiterhin"). Es dürfte sich hierbei um einen ad-hoc mitteilungsbedürftigen Umstand handeln. Meldungen, dass die Übernahme gefährdet sein könnte, hat es jedoch vor dem 26. Juni 2006 – soweit uns bekannt – nicht gegeben. Im Gegenteil, auch auf telefonische Nachfrage wurde noch bis kurz vor der Mitteilung vom 30.Juni 2006 die Umsetzung der Übernahme bestätigt.
Die Aktionäre haben auf „Cash“ gesetzt. Darauf haben Sie Anspruch – nicht auf Gratisaktien. Wir prüfen zivil- und strafrechtliche Schritte. |