Beide Gläubigergruppen, die der SEAG sowie der SFHG (Bonds) haben über ihren Security Agent neue Security Dokumente, hier hauptsächlich die "English Security Agreements", unterzeichnet. Diese bilden eine Grundlage für Kreditsicherheiten und bestimmen die jeweiligen Teilgesellschaften, die darin eingebunden wurden. Da seit dem 13.08.2019 bereits solche Agreements bestehen, ist aus der Neuschaffung schon mal eine Schuldenumstrukturierung zu erkennen. Sicherheiten zu schaffen gehört natürlich dabei zu den ersten Maßnahmen. Anhand deren Qualität bestimmt sich natürlich auch der Zinssatz, aber nicht nur allein darauf. Man kann natürlich nicht die Prozentzahl der Gläubigerzustimmungen hierfür ersehen, aber ich gehe mal von einer für Steinhoff zufriedenstellenden Höhe aus, sonst würde man diese auch kostenintensiven Prozeduren nicht in Angriff nehmen. Die für Step 2 erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Gläubigern werden aus meiner Sicht Step 3 beinhalten, alles andere würde ja keinen Sinn machen, wenn man nach Step 2 nochmals eine Schuldenumstrukturierung in Angriff nehmen würde. Diese Gleichzeitigkeit funktioniert aber nur, wenn man eine gewisse Sicherheit für Step 2 schon vorliegen hat. Oder man verfügt über so viel Cash, dass man jedem Klagevergleich lustig zustimmen könnte ;-) Letzter Satz war nur ein Scherz. |