In Anbetracht der geringen Nachfrage und Liquidität der Aktien der Gesellschaft sowie der Tatsache, dass die öffentlichen Kapitalmärkte nicht mehr die beste Option für die Finanzierung der Gesellschaft darstellen, während gleichzeitig erhebliche laufende Einbeziehungsfolgepflichten, Aufwendungen und Kosten anfallen, erwägen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft das Delisting |